Zur Minderung von Verlusten an Insekten bei Beleuchtung innerhalb des Geltungsbereiches ist eine insektenfreundliche Beleuchtung mit LED (maximal 2.700 Kelvin) sicher zu stellen. Grünstrukturen (Gehölzböschung oder umliegende Gehölzlinien) dürfen nicht beleuchtet werden. Bei nächtlichen Bauarbeiten sind Richtstrahler zu verwenden.
Weitere Hinweise erfolgen im weiteren Verfahren.