Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Winnemark für das Gebiet südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße "Rebelswisch"

Begründung

1.4.4 Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Winnemark (4. Änderung) ist das Plangebiet im Wesentlichen als Wohnbaufläche (gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) dargestellt. Entlang der Kreisstraße im Westen ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Spielplatz' dargestellt. Zudem ist der Wanderweg auf der Nord- und Ostseite des Plangebietes gekennzeichnet. Insofern wird der Bebauungsplan Nr. 8 aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

1.4.5 Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Gemeinde Winnemark (1999) sind die damals vorhandenen Strukturen, Gebäude und Straßen dargestellt.

Weitergehendes Entwicklungsziel für den Planbereich im Landschaftsplan ist eine bauliche Erweiterung als Wohnbaufläche. Der Bereich entlang der Kreisstraße ist als Grünfläche vorgesehen.

1.4.6 Schutzverordnungen

Nördlichen des Plangebietes, in einem Abstand von ca. 200 m an der Schlei befinden sich Bereiche des europäischen Netzes „Natura 2000“. Sie sind als FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ sowie als EU Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“ ausgewiesen worden.

Schutzgebiete nach BNatSchG (Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet) sind mit Ausnahme der Lage der Gemeinde innerhalb des Naturparks Schlei nicht betroffen.

Knicks sind nach § 21 LNatSchG geschützt.