2 Ziel und Zweck der Planung
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 8 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 1,50 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Winnemark entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen geschaffen werden.
In der Gemeinde Winnemark besteht weiterhin ein Bedarf an Wohnungen. Um kontinuierlich die weitere Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln. Die letzten Baugrundstücke im Bereich des nördlich gelegenen Bebauungsplanes Nr. 7 sind schon vollständig bebaut.
In der Gemeinde Winnemark besteht weiterhin ein Bedarf an innerörtlichen Wohnungen bzw. Bauplätzen. Es mangelt an Bauflächen, die für Wohnen geeignet sind, die umgehend einer Bebauung zugeführt werden können und die auch von ihrer Lage her eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen. Die vorhandenen Baulücken im Innenbereich der Gemeinde wurden in den letzten Jahren fast vollständig bebaut, sodass eine kontinuierliche Bereitstellung von Baugrundstücken nicht gewährleistet werden kann. Um die vorhandene Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen im Ort entwickeln. Mit der Planung möchte die Gemeinde die Hauptortslage Winnemark als Schwerpunkt der zukünftigen wohnbaulichen Entwicklung stärken.
Im Plangebiet sollen ca. 11 Grundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 700 m² und 900 m² für die Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Geplant ist eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern.
Die Gemeinde Winnemark hat sich intensiv mit den vorhandenen Innenentwicklungspotenzialen auseinandergesetzt. Die Untersuchung aus dem Jahr 2016, die im Jahr 2021 aktualisiert wurde, ergab für die Gemeinde ein Potenzial von insgesamt 10 Wohneinheiten in 4 Potenzialflächen mit Baurecht. Die Gemeinde geht davon aus, dass sich in den nächsten neun Jahren (bis 2030) ein Neubau von ca. 8 Wohneinheiten im Innenbereich der Ortslage realisieren lässt. Das entspricht rund 80 % der Potenzialflächen der Kategorien A und B. Dem gegenüber steht ein verbleibender Entwicklungsrahmen bis zum Jahr 2030 von 20 Wohneinheiten. Aus dieser Aufstellung wird deutlich, dass die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale nicht ausreichen, um den bestehenden und den zu erwartenden Bedarf an Wohnbauflächen zu decken.
Es ergibt sich für die Gemeinde Winnemark folgender wohnbaulicher Entwicklungsrahmen bis zum Jahr 2030:
Wohnungsbestand am 01.01.2018 276 WE
Nach LEP 2010 von 2018 bis 2030 zulässig (10 %) 28 WE
Baufertigstellungen 2018 bis 2020 8 WE
abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich 8 WE
Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2030 12 WE
Die im Bebauungsplan Nr. 8 geplanten max. 11 neuen Grundstücke liegen innerhalb des Rahmens der aufgezeigten Wohnbauentwicklung der Gemeinde.
Weitere alternative Bauflächen stehen in der Gemeinde Winnemark derzeit nicht zur Verfügung.
In Anbetracht des begrenzten landesplanerischen Rahmens kommt dem in Ziffer 2.5.2 Abs. 1 LEP bzw. Ziffer 3.6.1 Abs. 1 LEP-Entwurf 2020 festgelegten Grundsatz der Raumordnung, wonach die Ausweisung und Erschließung von Bauflächen sowie der Bau von Wohnungen zeitlich angemessen (über den Planungszeitraum 2018 bis 2030) verteilt erfolgen sollen, erhebliche Bedeutung zu. Diesem Umstand wird die Gemeinde u.a. dadurch Rechnung tragen, dass sie die Erschließung und Vermarktung der Grundstücke in Eigenregie durchführen wird. Dabei wird Sie auch die Vergabe der Grundstücke an dem örtlichen Wohnbaulandbedarf orientieren und zeitlich angemessen verteilen.
In der jüngeren Vergangenheit sind in Winnemark kaum Leerstände zu verzeichnen gewesen. Diese konnten jeweils in kurzer Zeit wieder einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden. Die Gemeinde erwartet derzeit auch keine Veränderung dieses Zustandes.
Um eine städtebaulich sinnvolle Gestaltung innerhalb des Plangebietes unter Beachtung des vorgenannten Entwicklungsspielraumes im Plangebiet zu gewährleisten, hat sich die Gemeinde Winnemark zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes entschlossen.
Die Lage am Ortsrand Winnemarks bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen in die bestehende Bebauung zu integrieren und so eine städtebaulich sinnvolle Erweiterung des Siedlungsgebietes zu schaffen.
Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde entschieden, zur Deckung des Bedarfes an Wohnbauflächen, solche Flächen am südlichen Ortsrand von Winnemark auszuweisen.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde den in Ziffer 2.7 LEP 2010 dargelegten Grundsätzen für eine geordnete, unter städtebaulichen, ökologischen und landschaftlichen Aspekten verträgliche Siedlungsentwicklung, wonach u.a. neue Bauflächen an vorhandene Siedlungsbereiche anzubinden sind.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde außerdem den in Ziffer 3.9 des 2. Entwurfs zur Fortschreibung des LEP (2020) dargelegten Grundsätzen, wonach neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.