Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Im Hinblick auf das „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ und den geplanten § 41a BNatSchG sind im Plangebiet Außenbeleuchtungen zu installieren, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Für die Außenanlagen ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Wasser
- Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet.
- Erhalt der Gehölzstrukturen zur Förderung der Verdunstung.
Schutzgut Klima/Luft
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaftsbild
- Erhalt des Knicks an der östlichen Plangebietsgrenze.
- Erhalt der Straßenbäume an der nördlichen Plangebietsgrenze.
- Verzicht auf hochbauliche Anlagen im Plangebiet.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.