Der Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Dannewerk wurde aufgestellt, um eine Adventuregolfanlage im Nahbereich der Welterbestätte Danewerk zu ermöglichen. Die Planung ist Teil des Gesamtkonzeptes zur Aufwertung des Danewerks als touristische Destination. Das Plangebiet wird als öffentliche Grünfläche „Adventuregolfanlage“ festgesetzt.
Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Durch die Planung wird die Errichtung einer Adventuregolfanlage ermöglicht. Im nördlichen Nahbereich sind Wohngebäude vorhanden. Erhebliche Auswirkungen durch Lärmimmissionen sind durch die geplante Nutzung nicht zu erwarten.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die Bäume und der Knick bieten Lebensräume für heimische Brutvögel. Dieser werden im Rahmen der Planung jedoch erhalten. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist daher auszuschließen. Der Knick gilt weiterhin als geschütztes Biotop gem. § 21 LNatSchG und ist entsprechend zu berücksichtigen.
Schutzgut Fläche: Die Planung beansprucht einen Teil einer Wiese, die die Gemeinde für Sport- und Freizeitzwecke nutzt. Der Verlust eines Teils dieser Fläche ist in dem Gesamtkonzept zur touristischen Aufwertung der Welterbestätte Danewerk begründet.
Schutzgut Boden: Flächige Neuversiegelungen erfolgen innerhalb des Plangebietes nicht. Die Spielbahnen und Wege werden in wasserdurchlässiger Bauweise hergestellt, sodass die Bodenfunktionen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Ein Ausgleich für Eingriffe in den Boden wird aufgrund der Flächengestaltung nicht notwendig. Bauliche Anlagen, z.B. für die Ausgabe der Spielgeräte oder Toiletten entstehen außerhalb des Plangebietes.
Schutzgut Wasser: Oberflächengewässer von der Planung nicht betroffen. Anfallendes Niederschlagswasser wird auf den sandigen Böden versickert. Die vorhandenen Gehölzstrukturen fördern weiterhin die Verdunstung. Erhebliche Veränderungen des Wasserhaushalts sind nicht zu erwarten.
Schutzgut Klima/Luft: Durch Errichtung einer Adventuregolfanlage sind aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde und der geringen Vorbelastung im ländlichen Raum keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten. Die vorhandenen Vegetationsstrukturen werden erhalten und sich weiterhin positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität auswirken.
Schutzgut Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Ausweisung der Adventuregolfanlage nicht verursacht, da keine baulichen Anlagen mit hoher Fernwirkung entstehen werden. Der Knick sowie die Straßenbäume werden zur Eingrünung erhalten. Parallel zur Bauleitplanung erfolgt eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet.
Schutzgut kulturelles Erbe und Sachgüter: Das Plangebiet befindet sich in der Pufferzone zur Welterbestätte Dannewerk, weswegen der Denkmalschutz von besonderer Bedeutung ist. Innerhalb des Plangebietes sind keine archäologischen Denkmale bekannt. Die Umsetzung der Planung wird eng mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden abgestimmt, um Beeinträchtigungen zu vermeiden. Der Knick bleibt als Bestandteil der kulturhistorischen Knicklandschaft erhalten.
Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der großen Entfernung und den Wirkfaktoren des Vorhabens nicht zu erwarten.
Gesamtbeurteilung:
Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Dannewerk sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der geringen Größe des Vorhabens sowie den Planinhalten nicht als erheblich zu bezeichnen.
Nach Durchführung aller vorgesehener Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.