Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2 Durchführungsvertrag

Im Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Brodersby und dem Vorhabenträger verpflichtet sich der Vorhabenträger gem. § 12 Abs. 3 BauGB auf der Grundlage eines abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan, s.o.) innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Im Durchführungsvertrag werden außerdem zusätzlich zum Bebauungsplan weitere Vereinbarungen zur Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und Einzelheiten bezüglich der Gestaltung der baulichen Anlagen getroffen.

Der Vertrag selbst ist nicht Bestandteil der Planunterlagen und wird zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Brodersby bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen. Änderungen des Durchführungsvertrags zwischen Gemeinde und Vorhabenträger sind auch nach Rechtskraft des Bebauungsplanes möglich. Es dürfen aber nur Änderungen vorgenommen werden, die den Festsetzungen des B-Plan nicht widersprechen (§ 12 Abs. 3a Satz 2). Insofern kann das hier beschriebene Vorhaben später noch im Rahmen des B-Plans verändert werden.

5 Flächenverteilung

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,36 ha mit folgender Unterteilung:

Sonstiges Sondergebiet ca. 11.160 m²

Flächen für Maßnahmen ca. 680 m²

Grünflächen ca. 1.730 m²

davon private Grünflächen Schutzgrün ca. 175 m²

davon private Grünflächen Reitbahn ca. 1.555 m²

Teil II - U m w e l t b e r i c h t