Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) wurden diese hiermit nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgt nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt am Eiskellerweg westlich außerhalb des Ortsteils Schönhagens in der Gemeinde Brodersby im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der Geltungsbereich umfasst einen Teil des Flurstücks 9/4 der Flur 1, Gemarkung Schönhagen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:

  • im Norden, Osten und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen und
  • im Westen durch den Eiskellerweg sowie einen außerhalb gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 1,36 ha. Das Plangebiet liegt in einer bewegten Landschaft mit Höhen zwischen 7 m über NHN an der östlichen Planbereichsgrenze und ca. 10 m über NHN im Nordwesten des Plangebietes.

1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird notwendig, um in dem ca. 1,36 ha großen Plangebiet die touristische Entwicklung und die nachhaltige Sicherung des Bestandes eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes zu ermöglichen.

Derzeit bietet der Ostseebauernhof Schönhagen Familienurlaub eng verknüpft mit Tieren und Landwirtschaft an. Diese seit mehreren Jahrzehnten gewachsene Nutzungsstruktur soll nun im touristischen Bereich qualitativ verbessert und die Angebotspalette geringfügig erweitert werden, um den langfristigen Erhalt des Betriebes am Standort zu gewährleisten. Innerhalb des aktiven landwirtschaftlichen Betriebes, der noch immer ca. 13 ha Land bewirtschaftet und entsprechende Viehhaltung betreibt, sind derzeit zehn Wohnmobilstellplätze, vier Ferienhäuser und eine Ferienwohnung genehmigt. Da die befristete Genehmigung des Wohnmobilstellplatzes nur noch für dieses Jahr verlängert werden konnte, ist das vorrangige Planungsziel der langfristige Erhalt dieser bestehenden Stellplätze.

Neben dem Erhalt der Wohnmobilstellplätze und der bestehenden Ferienunterkünfte ist geplant, durch die Umnutzung des Heubodens eines ehemaligen Stallgebäudes zu weiteren drei Ferienwohnungen sowie durch den Bau einer modernen Wohnmobil-Schmutzwasserbeseitigungsstelle innerhalb bestehender landwirtschaftlicher Gebäude die Wohnsituation der Feriengäste neu zu strukturieren und das touristische Angebot des Betriebes weiter auszubauen und qualitativ zu verbessern.

Der landwirtschaftliche Betrieb existiert an dieser Stelle seit vielen Jahrzehnten und wird von den heutigen Inhabern in der vierten Generation voll bewirtschaftet. Neben dem Haupterwerbsfeld Ackerbau sowie einer kleinen Pferdezucht im Nebenerwerb wird die Vermietung von Wohnmobilstellplätzen und Ferienunterkünften und das umfassende Angebot von Ferien auf dem Bauernhof zunehmend ein existenzsicherndes finanzielles Standbein für die Familie.

Um den Betrieb langfristig am Standort zu halten, ist der Erhalt der Wohnmobilstellplätze unabdingbar. Dieser kleine Platz für bis zu zehn Wohnmobile hat sich in den vergangenen Jahren einen guten Ruf erarbeitet, sodass zahlreiche Gäste schon bei der Abreise wieder ihren Ferienaufenthalt für das kommende Jahr buchen. Hierbei unterscheidet sich die Nutzung des Stellplatzes grundlegend von den großen Wohnmobilstellplatzanlagen in den nahegelegenen Tourismushochburgen Kappeln und Damp, da die Gäste auf dem Hof Marr bewusst die Ruhe eines kleinen, abgelegenen Platzes suchen und hier i.d.R. zwischen 4 Tagen und 3 Wochen ihren Urlaub verbringen. Die Wohnmobile werden in dieser Zeit üblicherweise kaum bewegt und alle Unternehmungen mit dem Fahrrad absolviert. Eine Erweiterung über die bestehenden zehn Stellplätze hinaus ist aus diesem Grund auch auf lange Sicht vom Betreiber und der Gemeinde nicht gewünscht, um die Ruhe und Abgelegenheit, die diesen Platz ausmacht und von den großen Plätzen der Umgebung abhebt, zu erhalten und nicht zu stören.

Die Gemeinde möchte die Landwirtschaft als leistungsfähigen Zweig der Gesamtwirtschaft erhalten und weiterentwickeln. Vor allem kleinere Landwirtschaftsbetriebe können sich mit einem eigenen Tourismusangebot eine weitere notwendige Einnahmequelle sichern und so durch den Aufbau eines Angebotes von Ferien auf dem Bauernhof dem Gemeinwohl in der touristisch geprägten Gemeinde Brodersby dienlicher sein, als wenn sich der Landwirt zu seiner wirtschaftlichen Sicherung bspw. eine intensive Mastanlage als zweites Standbein errichtet. Ferien auf dem Bauernhof bieten die Möglichkeit einer behutsamen touristischen Aufwertung und Belebung des Gemeindegebietes.

Innerhalb des Plangebietes werden folgende Flächen festgesetzt:

Sonstiges Sondergebiet ‚Landwirtschaft und Tourismus‘ ca. 11.160 m²

Fläche für Maßnahmen ‚künftiger Knick‘ ca. 680 m²

Grünflächen ca. 1.730 m²

davon private Grünflächen Schutzgrün ca. 175 m²

davon private Grünflächen Reitbahn ca. 1.555 m²