2.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
Die Vermeidung von Emissionen wird im Bereich des Plangebietes u.a. durch die Einhaltung der Energieeinsparverordnung nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet. Bezüglich der sonstigen Emissionen (z.B. Verkehr) sind keine erheblich erhöhten Emissionen zu erwarten.
Das Schmutzwasser wird über Hauskläranlagen entsorgt. Für die Entsorgung der Abwässer der Wohnmobile wird im Planbereich innerhalb des bestehenden Nebengebäudes eine Entsorgungsstation eingerichtet. Die Müllentsorgung obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird durch private Unternehmen durchgeführt. Auf die Satzung der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde wird verwiesen.