1.3.3 Schutzverordnungen
Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete (EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“ bzw. FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“) befinden sich entlang der Schlei(ufer) in einer Entfernung von ca. 150 m westlich des Plangebiets. Zwischen den Natura 2000-Gebieten und dem Planbereich befindet sich die Eckernförder Straße sowie eine Jugendherberge mit ihren Außenanlagen. Bezüglich der Natura 2000-Gebiete wird im Anhang eine Natura 2000-Vorprüfung beigefügt.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturparks Schlei. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für die Fläche nicht vor. Westlich der Eckernförder Straße befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Kopperby/Olpenitz“, der Planbereich befindet sich jedoch außerhalb.
Geschütze Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG liegen nicht vor. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2019) enthält für den Planbereich und die angrenzenden Flächen keine Darstellung.