Planungsdokumente: 50. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Reibek und Bebauungsplan Nr. 118 "Erweiterung Gewerbegebiet Haidland" der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Nr. 118 - Begründung

Überbaubare Grundstücksflächen

Bei der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen handelt es sich um Baufeldausweisungen. Innerhalb dieser Baufelder ist eine Bebauung gemäß der festgesetzten GRZ zulässig.

5.3. Erschließung

5.3.1. Straßenverkehrsflächen

Die Erschließung des Plangebiets wird durch den westlich des Plangebiets vorhandenen Senefelder-Ring sichergestellt. Hier kann an eine Kehre, die westlich an das Plangebiet angrenzt, angeschlossen werden. Dafür muss ein vorhandener Knick auf einer Länge von etwa 12 m durchbrochen werden. Eine Anbindung an die K26 – Sachsenwaldstraße kann nicht in Aussicht gestellt werden, da ein zusätzlicher Knotenpunkt auf Höhe des Plangebiets den Verkehrsfluss der Kreisstraße zu sehr einschränken würde. Da das Plangebiet somit flächensparsam lediglich über eine Zufahrt erschlossen wird, schließt eine Notüberfahrt nach Norden an den Landwirtschaftsweg Bummerei anwird die Erfordernis einer Notüberfahrt im weiteren Verfahren geprüft. Diese etwaige zusätzliche Zuwegung stellt würde keinen regulären Verkehrsweg darstellen und kann nur überfahren werden, wenn der Hauptanschluss an den Senefelder Ring unterbrochen ist.

Über die Haupterschließung, den Senefelder-Ring, wird das Plangebiet an die Kreisstraße 26, die Sachsenwaldstraße, angebunden. In zirka vier Minuten ist so die Überfahrt zur K80 möglich, welche zur Autobahn führt. Somit beträgt die Entfernung der zur A24 ungefähr sieben Minuten, sowie die zur A1 in zirka elf Minuten Fahrzeit vom Plangebiet.

Das Erschließungskonzept innerhalb des Plangebiets sieht ausgehend vom zentralen Anschluss an den Senefelder Ring eine Stichstraße nach Norden und eine Stichstraße nach Süden vor. Beide Stichstraßen enden auf einer Wendeanlage, die so dimensioniert ist, dass hier mehrachsige Lastkraftwagen (und auch Müllfahrzeuge) drehen können. Die Straßen sind mit zwei Fahrbahnen ausgestattet, so dass ein Zweirichtungsverkehr möglich ist. Planstraßen A und B werden mit beidseitig verlaufenden Fußwegen und separaten Radwegen ausgestattet.

Für dieDie Planstraße C gibt es derzeit zwei Planungsvarianten: Variante 1: Die Stichstraße verläuft nach Süden parallel zu dem geplanten öffentlichen Fuß- und Radweg entlang des Knicks an der östlichen Plangebietsgrenze, so dass hier auf der östlichen Seite ein Fuß- und Radweg entbehrlich ist. Variante 2: Die Stichstraße verläuft nach Süden parallel zum vorhandenen Knick entlang der westlichen Plangebietsgrenze. Das Straßenprofil wird im Vergleich zur Variante 1 derart angepasst, dass einseitig ein Fuß- und Radweg geführt wird.