Planungsdokumente: 50. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Reibek und Bebauungsplan Nr. 118 "Erweiterung Gewerbegebiet Haidland" der Stadt Reinbek

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Nr. 118 - Begründung

2.1. Überörtliche Planung

2.1.1. Landesentwicklungsplan (Fortschreibung 2021)

Der Landesentwicklungsplan 2021 legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Schleswig-Holstein fest.. Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans bezieht sich dabei auf den zeitlichen Horizont bis 2035.

Die Stadt Reinbek wird als Mittelzentrum im Verdichtungsraum Hamburg dargestellt. Für diese besteht das Ziel, für „die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereichs die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs zu sichern. Sie sind regionale Wirtschafts- und Arbeitsmarktzentren mit einem breit gefächerten Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen. In diesen Funktionen sind sie zu stärken und weiterzuentwickeln.“ Das Mittelzentrum soll über ein bedarfsgerechtes Angebot an Flächen für Gewerbe und Dienstleistungen sowie eine gute Verkehrsanbindung verfügen.

2.1.2. Regionalplan 1998 Planungsraum I (zukünftig Planungsraum III)

Die Inhalte der Regionalplanung basieren auf den Vorgaben des Landesentwicklungsplans. Die Regionalpläne des Landes Schleswig-Holstein werden derzeit neuaufgestellt. Die Landesregierung hat den Entwürfen der Regionalpläne im Frühjahr 2023 zugestimmt. Reinbek liegt zukünftig innerhalb des Planungsraums III (zuvor Planungsraum I).

Im derzeit noch geltenden Regionalplan für den Planungsraum I von 1998 wird Reinbek im Verflechtungsraum Hamburgs als Stadtrandkern 1. Ordnung mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums dargestellt und soll sich entsprechend weiterentwickeln. „Den starken Entwicklungsimpulsen soll durch die innere Verdichtung von Siedlungsgebieten und die Ausweisung von neuen Wohn- und Gewerbeflächen unter Berücksichtigung des Schutzes der schon stark belasteten Natur und Landschaft sowie des steigenden Bedürfnisses nach Naherholung Rechnung getragen werden.“