Planungsdokumente: 50. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Reibek und Bebauungsplan Nr. 118 "Erweiterung Gewerbegebiet Haidland" der Stadt Reinbek

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Nr. 118 - Begründung

2.1.3. Landschaftsrahmenplan Planungsraum III

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I ,II und IV aus den Jahren 1998, 2003 und 2005 sind aufgrund der Neufassung der Planungsräume Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LAPlaG) vom 27. Januar 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde fortgeschrieben bzw. als Landschaftsrahmenplan (LRP) III neu gefasst worden. Hierzu gehören die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.

Gemäß der Hauptkarte 1 (Blatt 2) des LRP von 2020 liegt das Plangebiet in einem Trinkwasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebiet (Hauptkarte 2 und 3 enthalten keine Darstellungen für das Plangebiet).

2.2. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Stadt Reinbek in seiner aktuellen Fassung vom 28.01.2020 stellt das Plangebiet als „Flächen für Landwirtschaft“ dar. Die Hochspannungsleitung, die das Plangebiet im Nordwesten überspannt, sowie der Schönningstedter Graben, der südlich parallel zur Sachsenwaldstraße verläuft, werden bestandsgemäß nachrichtlich dargestellt.

Der Bebauungsplan ist damit nicht aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelbar. Es ist daher erforderlich, den Flächennutzungsplan für den Bereich des Plangebiets zu ändern. Dies erfolgt mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.

2.3. Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Stadt Reinbek aus dem Jahr 1998 wird für das Plangebiet eine Mischung aus Gewerbeflächen, Grünlandflächen und landwirtschaftlichen Flächen dargestellt, die an eine Achse mit Baumschulflächen angrenzt. Entlang der Straße Bummerei ist eine breite öffentliche Grünachse vorgesehen.