Planungsdokumente: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

Ausgangssituation

Topographie: Die derzeitigen Geländehöhen liegen zwischen ca. 43 m NHN im Norden und ca. 37,5 m NHN im Südosten.

Boden: Die Flächen im Plangebiet sind derzeit komplett unversiegelt.

2024 erfolgte eine Baugrunderkundung und Schadstoffuntersuchung durch die Ingenieurgesellschaft Dr. Ing Michael Beuße mbH aus Tostedt. Die 10 erfolgten Kleinbohrungen zeigen einen vergleichsweise homogenen Baugrund. An allen Bohrpunkten ist eine ca. 40 cm starke Deckschicht aus locker gelagertem Oberboden (Mutterboden) vorgefunden worden. Dabei handelt es sich um einen schluffigen, zum Teil schwach kiesigen Sand mit humosen Anteilen.

Unterhalb des Oberbodens stehen stets pleistozäne Geschiebeböden an. Bei drei Bohrungen handelt es sich zunächst um Geschiebedecksand in Mächtigkeiten zwischen 30 und 180 cm. Darunter stehen Geschiebelehme bzw. Geschiebemergel bis zur Endteufe an. An zwei Bohrpunkten kommen unter dem Geschiebelehm ab 4,30 m u GOK wieder Sande vor.

Im April 2025 wurden 6 weitere Bodensondierungen im Bereich des Flurstücks 24/3 im östlichen Teil des Plangebietes durchgeführt. Das Ergebnis zeigt einheitlich unter einer 40 - 50 cm starken Mutterbodenschicht durchgehenden Geschiebelehm bis zur Endteufe von 6 m uGOK.

Grundwasser:

Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzgebietszone III des Wasserwerks Glinde.

Bei den o.g. Bodensondierungen konnte lediglich in einem Bohrloch ein Wasserstand von 2,90 m unterhalb der Geländeoberkante gemessen werden (entspricht Höhenquote 39,07 m üNHN). An allen anderen Untersuchungspunkten wurde das Grundwasser nicht angetroffen.

Niederschlagswasser kann auf der Oberfläche des sehr schwach wasserdurchlässigen Geschiebelehms und des Geschiebedecksandes mit Lehmlagen nicht versickern, so dass sich ein Stauwasserstand an der Geländeoberfläche ausbilden kann. Der Bemessungswasserstand ist hinsichtlich Bauwerksabdichtungen somit an der Geländeoberkante anzusetzen.

Die Versickerungsfähigkeit wird als schlecht bewertet. Die im gesamten Plangebiet anstehenden Geschiebeböden können aufgrund des hohen Feinkornanteils als nicht ausreichend wasserdurchlässig für die Anlage von Versickerungselementen beschrieben werden. Sie sind für eine Versickerung ungeeignet.

Vorbelastungen/ Altlasten:

Der größte Teil des Plangebietes wird derzeit landwirtschaftlich genutzt, so dass großflächig von einer anthropogenen Überformung der Böden auszugehen ist (regelmäßiger Pestizid- und Herbizideinsatz, dauerhafte Bodenbearbeitung).

Im Rahmen des Baugrundgutachtens erfolgte auch eine chemische Beurteilung der Böden in Form einer Beprobung von Mischproben des Oberbodens und des Geschiebelehms. Die Untersuchungsergebnisse gemäß der Bundesbodenschutzverordnung BBodSchV für die Mischprobe „Oberboden“ zeigen, dass die Vorsorgewerte (z.B. für Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber, Zink) nach der Anlage 1 der BBodSchV eingehalten werden.

Auch bei der Mischprobe aus dem Geschiebelehm sind keine Überschreitungen von Zuordnungswerten gemäß der LAGA TR Boden festgestellt worden. Der untersuchte Geschiebelehm wird der Einbauklasse Z 0 zugeordnet.

Oberflächengewässer: Im Plangebiet gibt es keine Oberflächengewässer. Ein Nebengraben des sog. Schönningstedt-Graben (Verbandsgewässer 1.3.0.1 des Wasser- und Bodenverbandes Glinder Au – Wandse) verläuft verrohrt zentral von Nordost nach Südwest durch das Plangebiet.

Voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung:

Boden: Versiegelungen und Überbauungen führen grundsätzlich zur Zerstörung des natürlichen Bodengefüges und zum Funktionsverlust der natürlichen Bodenfunktionen sowie zu einem erhöhten Oberflächenabfluss und damit zu einer Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate. Betroffen sind hier durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung anthropogen überformte Böden.

Insgesamt wird die Versiegelung mit der vorliegenden Planung erheblich zunehmen, was als erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden bewertet werden muss.

Demgegenüber sind im Plangebiet ca. 2,80 ha Grünfläche dargestellt, die sich positiv auf die langfristige Regeneration der durch die intensive Landwirtschaft vorbelasteten Böden auswirkt.

Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird mit dem Bebauungsplan Nr. 118 der Stadt Reinbek eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt, die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebiets festsetzt, um die Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren.

Oberflächenentwässerung:

Die „Wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein, Teil 1: Mengenbewirtschaftung (A RW-1)“ formulieren das Ziel, auch bei Veränderungen von Bestandssituationen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Beeinträchtigungen des lokalen Wasserhaushalts möglichst zu minimieren.

Aufgrund der voraussichtlich relativ geringen Anteile von unversiegelten Freiflächen bzw. der voraussichtlich hohen baulichen Dichte im Planbereich sowie der schlechten Versickerungseigenschaften des anstehenden Bodens sind die Optionen für einen Regenwasserrückhalt allerdings sehr gering. Flächen für eine Sammlung und Versickerung von Oberflächenwasser stehen voraussichtlich nicht zur Verfügung. Im Bereich extensiv begrünter Dachflächen kann eine Rückhaltung von Niederschlagswasser erfolgen. So können Abflussspitzen in der Kanalisation gemindert bzw. durch die Verdunstungskühlung positive Effekte auf das örtliche Mikroklima bewirkt werden . Der großflächige Einsatz von Dachbegrünung hat somit auf alle Komponenten der Wasserhausbilanz –Versickerung, Verdunstung und verzögerter Abfluss - eine positive Auswirkung und trägt dazu bei, im Sinne des A-RW 1 die Auswirkungen auf die lokale Wasserhaushaltsbilanz zu minimieren.

7.3.3. Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen