Planungsdokumente: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

Voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung

  • Wirkungen auf Brutvögel

Die hier vorkommenden Vögel gehören sämtlich zu den relativ störungsunempfindlichen Arten, die regelmäßig im Siedlungs(rand)bereich vorkommen. Störwirkungen der Baumaßnahmen im Untersuchungsgebiet werden kaum weiterreichen als der Umfang der Baustelle. Es kommt also nicht zu weit reichenden Störungen.

Die „Arten mit großen Revieren“ können in die Umgebung ausweichen. Diese Arten gehören zu den Arten, deren Bestand in Schleswig-Holstein zunimmt oder auf relativ hohem Niveau stabil ist. Sie verlieren mit dem Acker nur unbedeutende Nahrungsräume. Im Umfeld sind genug ähnliche Lebensräume vorhanden, so dass die ökologischen Funktionen erhalten bleiben. Zudem werden durch die Ausgleichsfläche im Nordwesten weitere Lebensräume geschaffen.

Für die Offenland- und Saumvögel verändert sich durch das Vorhaben stellenweise die Charakteristik der Säume am Rand des neuen Gewerbegebietes von einer Gebüsch-Offenland-Grenze zu einem Gehölzrand mit angrenzenden Gewerbeflächen. Zu erwarten wäre dort der Verlust der Arten, die ihren Lebensraum an der Gebüsch-Offenland-Grenze haben. Es kommt somit voraussichtlich zum Verlust von Revieren der Dorngrasmücke und eines Teiles der Nahrungsreviere des Fasans. Sie verlieren den von ihnen bevorzugten Saum aus Gebüschen zu offenen Flächen. In Gewerbezierflächen kommen sie nicht mehr vor. Die Bauzeit bis zur vollständigen Nutzung des Gewerbegebietes mit ihrem erhöhten Angebot an jungen Ruderalflächen bietet diesen Arten zwischenzeitlich brauchbare Teillebensräume, die das Ausweichen erleichtert. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden geeignete Ausgleichsmaßnahmen geschaffen.

Die übrigen Gehölzvögel erfahren keinen Verlust von Gehölzen, der zur Verminderung der Anzahl von Revieren führt. Die Veränderungen können von den hier vorkommenden, anpassungsfähigen Arten, die noch überwiegend im Bestand zunehmen oder auf sehr hohem Niveau stabil sind, aufgefangen werden. Die ökologischen Funktionen im Sinne des § 44 (5) BNatSchG bleiben damit im räumlichen Zusammenhang erhalten.

  • Wirkungen auf Fledermäuse

Potenzielle Quartierbäume, die Überhälter in den Knicks, bleiben durch den überwiegenden Erhalt der Bestandsknick weitestgehend erhalten. Bei dem Verlust von Überhältern können Quartiere durch die Installation künstlicher Quartiere technisch zuverlässig kompensiert werden, so dass dann die ökologischen Funktionen weiterhin gewährleistet sind. Diese Regelung greift auf der Ebenen der verbindlichen Bauleitplanung.

Bei Rodungen von Quartiersbäumen kann es zu Verletzungen oder Tötungen von Individuen kommen. Zur Vermeidung muss die Fällung solcher Baumes zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Fledermäuse ihre Sommerquartiere verlassen und ihre Winterquartiere aufgesucht haben, da dann nicht mit einem aktuellen Besatz durch Fledermäuse zu rechnen ist. Die Fällfristen sind einzuhalten.

Potenzielle Nahrungsflächen können verkleinert werden. Mit der Schaffung eines Regenwasserrückhaltebeckens wird eine potenziell bedeutendere Nahrungsquelle für Fledermäuse geschaffen, so dass für eventuell in der Nachbarschaft vorhandene Fledermausquartiere und deren Fledermauspopulationen kein Nahrungsmangel auftreten wird.

Erhebliche Störungen durch baubedingte Wirkfaktoren sind nicht anzunehmen, wenn diese im üblichen Rahmen erfolgen.

Artenschutzprüfung: Prüfung des Eintretens der Verbote nach § 44 BNatSchG

Die erarbeitete Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass es bei einer Verwirklichung des Vorhabens nicht zum Eintreten eines Verbotes nach § 44 (1) BNatSchG (Beschädigung von Fortpflanzungsstätten von Fledermäusen). Damit würde zur Verwirklichung des Vorhabens voraussichtlich keine Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG erforderlich.

Durch die geplanten Ausgleichsmaßnahmen (Knickausgleich und Grünlandneubildung im Plangebiet und auf externen Flächen in der Nähe des Vorhabens) auf Ebene des Bebauungsplans kann sichergestellt werden, dass die ökologischen Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten weiterhin erhalten bleiben. Entsprechend ihrer Zielsetzung werden diese Maßnahmen als CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality = vor Beginn des Verlustes wirksame Ausgleichsmaßnahme) bezeichnet. Sie sind, wenn erforderlich, ggf. zeitlich vorgezogen zu realisieren, um zum Zeitpunkt der Beeinträchtigung wirksam sein zu können. Das gilt besonders bei gefährdeten Arten, denn auch ein zeitlich vorübergehender Verlust der Funktionen der betroffenen Lebensstätte kann nicht hingenommen werden, da dann eine Verschlechterung der Gesamtsituation im räumlichen Zusammenhang zu befürchten ist. Im hier vorliegenden Fall sind jedoch nur weit verbreitete, ungefährdete Arten betroffen. Eine vorgezogene Maßnahme ist hier nicht erforderlich.

Falls Überhälter gerodet werden, kann es zur Zerstörung von potenziellen Sommerquartieren kommen. Um die ökologischen Funktionen dieser Quartiere weiterhin im räumlichen Zusammenhang zu gewährleisten, müssten künstliche Quartiere in der Umgebung bereitgestellt werden.

7.3.4. Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft

Ausgangssituation

Klima: Lt. Klimareport Schleswig-Holstein (DWD 2023) besteht die Tendenz, dass Wetter-Phänomene, die bisher als außerordentlich und selten galten, häufiger vorkommen und sich in ihrer Stärke intensivieren. Jahresmitteltemperaturen steigen, Winter werden wärmer und feuchter, Sommer trockener und heißer und Starkregenereignisse können heftiger und häufiger werden. Diese Folgen können erhebliche Schäden für Menschen, Tiere, Gebäude, Landwirtschaft und Umwelt verursachen. Die langfristige Änderung der klimatischen Bedingungen ist stark beeinflusst durch den von Menschen verursachten Klimawandel, also die Erhöhung der Treibhausgaskonzentrationen und die Änderungen der Landnutzung.

Um sich gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels besser zu rüsten, wird derzeit von den Kommunen des Mittelzentrums Sachsenwald (Reinbek, Glinde, Wentorf) ein Konzept zur Anpassung an die Klimafolgen erarbeitet. Es sollen die konkreten Betroffenheiten vor Ort analysiert, Maßnahmen erarbeitet und am Ende eine Gesamtstrategie entwickelt werden. Im Fokus stehen die Handlungsfelder Biodiversität und Stadtgrün, Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft, menschliche Gesundheit, Katastrophenschutz sowie Stadtentwicklung und Bauleitplanung).

Im Rahmen der Konzepterarbeitung werden auch genauere flächenbezogene Klimadaten aufbereitet, die dann vorhabenbezogen ausgewertet werden können. Bis dato liegen jedoch noch keine veröffentlichen genaueren Daten zu den (mikro)klimatischen Verhältnissen im Plangebiet bzw. im Umfeld vor. Es ist anzunehmen, dass sich das Mikroklima im Bereich der derzeitig unversiegelten landwirtschaftlichen Flächen mit guter Durchlüftung und Verdunstungskühlung deutlich vom Mikroklima der westlich und südlich der Sachsenwaldstraße angrenzenden Gewerbegebiete mit hoher Versiegelungsrate unterscheidet. Letztere werden sich bei hohen Temperaturen aufgrund der geringen Grünanteile und fehlender Beschattung schneller und stärker aufheizen als das grüne unbe unbebaute Umfeld.

Genauere Angaben zur Luftqualität im Plangebiet liegen derzeit ebenfalls nicht vor.

Voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung

Jede Bebauung bzw. Versiegelung von bisher offenen und/ oder mit Vegetation bestandenen Flächen bewirkt eine mikroklimatische Veränderung der bestehenden Situation. So wird die geplante Bebauung bzw. die Flächenversiegelung die oben beschriebene bioklimatische Belüftungs- und Verdunstungsfunktion des Plangebiets voraussichtlich graduell negativ verändern. Um den o.g. Aufheizungseffekten möglichst entgegenzuwirken, sollen alle nicht versiegelten Bereiche im Gewerbegebiet als Vegetationsflächen mit einer möglichst hohen Verdunstungskühlung ausgebildet werden. Dies erfolgt durch die geplanten Grünflächen im Plangebiet und die Grünachse am Ostrand. Positiv wirken sich die im Rahmen des Bebauungsplans konkret festgesetzten Maßnahmen zur Anpflanzung von großkronigen Einzelbäumen, die Straßenbäume sowie durch die Anpflanzungen im Bereich der privaten Gewerbeflächen.

Zudem wird durch den Bebauungsplan extensive Dachbegrünung gefordert. Dadurch wird Oberflächenwasser zurückgehalten, verdunstet und verzögert an die Kanalisation abgegeben werden. So können Abflussspitzen in der Kanalisation gemindert bzw. über die Verdunstung das örtliche Mikroklima optimiert werden. Die Dachflächen müssen zu 80 % extensiv begrünt werden.

Die Luftgüte wird sich durch die geplante Bebauung voraussichtlich nicht erheblich verschlechtern.

7.3.5. Schutzgut Landschaft

Ausgangssituation

Das Plangebiet liegt wie bereits in Kap. 7.3.3 beschrieben im direkten Übergang zwischen landwirtschaftlich geprägter Kulturlandschaft und dem westlich und südlich der Sachsenwaldstraße angrenzenden Gewerbegebiet am Senefelder Ring. Den Übergang bildet ein baumgeprägter Knick, der im nördlichen Abschnitt eine zusammenhängende Vegetationsstruktur mit einem westlich angrenzenden kleineren Waldstück bildet.

Zusammen mit weiteren in Nord-Süd-Richtung sowie jeweils einem am Nord- und am Südrand des Plangebietes verlaufenden Knick gehören die Bestandsknicks zu einem Gebiet mit einem relativ dichten Knicknetz. Dieses erstreckt sich nördlich und südlich der Bummerei bis zur Königstraße bzw. zum Ortsteil Schönningstedt. Insbesondere nördlich der Bummerei findet sich ein Knicknetz mit Knickabständen von überwiegend unter 80m. Am nordöstlichen Rand des Plangebietes fehlt ein begrenzender Knick. Der ehemalige Verlauf des Knicks bis zur Bummerei ist vor Ort noch erkennbar.

Bei den Knicks im Plangebiet handelt es sich um in der Region typische und prägende Landschaftselemente der Kulturlandschaft, die gem. § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören.

Die Topographie im Plangebiet ist relativ eben ausgeprägt. Die derzeitigen Geländehöhen liegen zwischen ca. 43 m NHN im Norden und ca. 37,5 m NHN im Südosten.

Im nordwestlichen Teil des Plangebietes verläuft eine Hochspannungsleitung. Die Maststandorte liegen nicht im Plangebiet.

Voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung

Die Überplanung der landwirtschaftlichen und durch ortstypische Knicks gekammerten offenen Flächen zu einem dicht bebauten Gewerbegebiet wird eine deutliche Veränderung des Ortsbildes bewirken. Durch die Erhaltung und Ergänzung der rahmenden Knicks auf allen Seiten des Plangebietes innerhalb der dargestellten Grünflächen wird annähernd eine landschaftliche Einbindung der zukünftigen überwiegend großmaßstäblichen Neubebauung erreicht.

Der mittige Knick wird überplant und entfällt voraussichtlich zu großen Teilen. Lediglich der nördliche Teil kann erhalten werden. Es ist geplant, Teile des Knicks an den nordöstlichen Plangebietsrand zu verschieben.