Planungsdokumente: Gemeinde Witzeeze, 4. Änderung Flächennutzungsplan "Photovoltaikanlagen": Tlw. beidseitig entlang der Franzhagener Str. (K52) Flstk 13/2, Flur 1, Flstk 6/1, Flur 2, Flstk 29,28,27,84, Flur 3

Begründung

5.2. Anbindung / Erschließung

Eine Erschließung der beiden Teilbereiche des Plangebiets ist durch die bereits bestehende querverlaufende Franzhagener Straße (Kreisstraße 52) und dem südlich verlaufenden Wirtschaftsweg gegeben.

Weitere Zufahrten zum Plangebiet bestehen mit den von der Franzhagener Straße nördlich und südlich abgehenden Wirtschaftswegen.

6. Inhalt der Planung

6.1. Zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplans

Im Zuge der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in beiden Teilgeltungsbereichen die Änderung der Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“ zu einer Sonderbaufläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ vorgesehen (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 b BauGB).

Abb. 11: Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans