3.8.1. Umweltprüfung, Umweltbericht
Für die Änderung des Flächennutzungsplans werden entsprechend § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht nach der Anlage 1 BauGB erstellt.
Der Umweltbericht dient der Bündelung, sachgerechten Aufbereitung und Bewertung des gesamten umweltrelevanten Abwägungsmaterials auf der Grundlage geeigneter Daten und Untersuchungen.
Zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung wird ein Scoping durchgeführt (siehe Teil B).