Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby-Goltoft "Tiny-Häuser" für das Gebiet östl. d. Schleidörfer Str., nördl. der Dorfstr. und nordwestl. der Str. "Zur Braaskate" im Ortsteil Goltoft

Begründung

3.7.2 Geruch

Im Rahmen des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 wurde durch Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein im Dezember 2023 eine Immissionsschutz-Stellungnahme mit Ausbreitungsrechnung zur Geruchsimmission erbracht.

Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Das grafische Ergebnis ist im Kapitel 10 [der Untersuchung] in Höhe der zu erwartenden belästigungsrelevanten Kenngröße unter Berücksichtigung des tierartspezifischen Faktors dargestellt worden. Wie aus der Ergebnisgrafik zu entnehmen ist, liegen in dem betrachteten Gebiet die ermittelten belästigungsrelevanten Kenngrößen (nach der TA-Luft gerundet) zwischen 0,05 und 0,14, bzw. 5,3 % und 13,8 % der gewichteten Jahresstunden.

Für das im Innenbereich liegende Vorhabengebiet ist eine Nutzung als Ferienhausgebiet vorgesehen. Für touristische Bereiche wie Campingplätze oder Ferienhaussiedlungen besteht grundsätzlich kein höherer Schutzanspruch als für die sie umgebende Bebauung.

In Anlehnung an den umgebenen Gebietscharakter ist hier ein Immissionswert von Dorfgebieten von bis zu 0,15 bzw. 15 % zu berücksichtigen.

Dieser Wert wird im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes eingehalten, darüber hinaus wird in dem Aufstellbereich der Ferienhäuser sogar der Immissionswert von Wohngebieten von 0,10 überwiegend sehr deutlich unterschritten.

Es bestehen gegenüber der Ausweisung des geplanten Bebauungsplanes hinsichtlich der Geruchsimmissionen nach TA Luft keine Bedenken.

3.8 Beschreibung der Umweltauswirkungen

Da der Bebauungsplan Nr. 13 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Insofern ist diesbezüglich kein naturschutzfachlicher Ausgleich erforderlich. Bei der Bauleitplanung sind jedoch die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.

3.8.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Das Plangebiet wird aktuell hauptsächlich landwirtschaftlich zur Weidetierhaltung genutzt. Durch die Umsetzung der Planung werden Ferienhäuser in Form von Tiny-Häusern entstehen. Die Nutzung der Tiny-Häuser bewirkt keine erheblichen Immissionen auf die benachbarten Bereiche. Im Nahbereich befinden sich zwei landwirtschaftliche Betriebe, bezüglich deren Geruchsemissionen ein entsprechendes Gutachten erstellt worden ist (Kap. 3.7). Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erwarten sind. Weiterhin wurde ein Lärmgutachten zur Betrachtung der von den benachbarten Gewerbebetrieben ausgehenden Beeinträchtigungen auf das Plangebiet erstellt. Das Gutachten kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erwarten sind.

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