3.7.2 Geruch
Im Rahmen des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 wurde durch Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein im Dezember 2023 eine Immissionsschutz-Stellungnahme mit Ausbreitungsrechnung zur Geruchsimmission erbracht.
Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:
Das grafische Ergebnis ist im Kapitel 10 [der Untersuchung] in Höhe der zu erwartenden belästigungsrelevanten Kenngröße unter Berücksichtigung des tierartspezifischen Faktors dargestellt worden. Wie aus der Ergebnisgrafik zu entnehmen ist, liegen in dem betrachteten Gebiet die ermittelten belästigungsrelevanten Kenngrößen (nach der TA-Luft gerundet) zwischen 0,05 und 0,14, bzw. 5,3 % und 13,8 % der gewichteten Jahresstunden.
Für das im Innenbereich liegende Vorhabengebiet ist eine Nutzung als Ferienhausgebiet vorgesehen. Für touristische Bereiche wie Campingplätze oder Ferienhaussiedlungen besteht grundsätzlich kein höherer Schutzanspruch als für die sie umgebende Bebauung.
In Anlehnung an den umgebenen Gebietscharakter ist hier ein Immissionswert von Dorfgebieten von bis zu 0,15 bzw. 15 % zu berücksichtigen.
Dieser Wert wird im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes eingehalten, darüber hinaus wird in dem Aufstellbereich der Ferienhäuser sogar der Immissionswert von Wohngebieten von 0,10 überwiegend sehr deutlich unterschritten.
Es bestehen gegenüber der Ausweisung des geplanten Bebauungsplanes hinsichtlich der Geruchsimmissionen nach TA Luft keine Bedenken.