Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby-Goltoft "Tiny-Häuser" für das Gebiet östl. d. Schleidörfer Str., nördl. der Dorfstr. und nordwestl. der Str. "Zur Braaskate" im Ortsteil Goltoft

Begründung

3.6 Ver- und Entsorgung

Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt durch den Anschluss an das Wassernetz des Wasserbeschaffungsverbandes Südangeln.

Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt aus dem Netz der Schleswig-Holstein Netz GmbH.

Die geplanten Ferienhäuser werden mit einer zentralen Heizungslösung mit Wärme versorgt. Geplant ist eine Wärmepumpe, die im Technikraum neben der Carportanlage ihren Standort finden wird. So soll die Wärmeversorgung unabhängig von Netzbetreibern autark sichergestellt werden.

Die Abwasserbeseitiqung erfolgt nach Maßgabe der ortsrechtlichen Bestimmungen im Trennsystem für Regen- und Schmutzwasser. Das Schmutz- und Regenwasser wird über ein getrenntes Kanalsystem auf dem Grundstück erfasst.

Über das Grundstück verlaufen vorhandene Abwasserdruckrohrleitungen, die derzeit umgelegt werden. Für die Lage der neu geplanten Abwasserdruckrohrleitung entlang der westlichen Grundstücksgrenze wird ein Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger und der Gemeinde festgesetzt, zudem wird für den Bereich der Pumpstation eine Ver- und Entsorgungsfläche festgesetzt.

Weitere Leitungsrechte erfolgen für das das Plangebiet querende verrohrte Verbandsgewässer „D4“ des Wasser- und Bodenverbandes Füsing-Geel-Brodersby, inkl. der erforderlichen Abstandsstreifen von 7,0 m zu beiden Seiten, sowie eine abzweigende gemeindliche Abwasserleitung.

Das anfallende Niederschlagswasser wird weiterhin im Plangebiet versickert. Auf dem Grundstück werden nur sehr geringe zusätzliche Versiegelungen ermöglicht. Zudem erfolgt die Festsetzung, dass die Zufahrten und Stellplätze nur in wasserdurchlässiger Form hergestellt werden dürfen. Eine Anwendung des Erlasses zur wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser (A-RW1) ist aufgrund der hier greifenden Bagatellgrenze nicht erforderlich, da die zusätzlich versiegelte Fläche im Plangebiet ca. 655 m² und somit weniger als 1.000 m² beträgt.

Das Plangebiet wird in der Starkregengefahrenkarte des Landes Schleswig-Holstein zu großen Teilen mit extremen Überflutungstiefen gekennzeichnet. Aufgrund der vorliegenden Höhenvermessung ist der besonders gefährdete Bereich im Osten des Plangebietes klar erkennbar. Zum Schutz der Urlaubsgäste wurden folgende Maßnahmen ergriffen: Ein zunächst geplantes Ferienhaus im Osten des Plangebietes entfällt, sodass der besonders gefährdete Bereich von Bebauung freigehalten wird. Die Baugrenze wird in diesem Bereich entsprechend verkleinert. Die zulässige Fußbodenoberkante (EGFH) der Gebäude wurde gegenüber der ursprünglichen Planung erhöht. Zuvor waren max. 0,50 m über dem bestehenden Gelände zulässig. Künftig werden bis zu 19,0 m über NHN bei einer Mindesthöhe von 18,0 m über NHN zulässig sein, sodass alle Ferienhäuser auf einem Niveau, ausgehend vom höchsten Punkt im Südwesten errichtet werden können. Die Geländehöhe im Osten liegt bei ca. 16,50 m über NHN, sodass nun theoretisch bis zu 2,50 m über Grund gebaut werden darf. Der Vorhabenträger plant zudem sanfte Geländemodellierungen, sodass das Regenwasser zwischen den Gebäuden tiefer einstauen kann, ohne dass große Gräben entstehen (hier liegen jedoch Leitungen und Verbandsanlagen, die berücksichtigt werden müssen). In Richtung Osten ist eine Aufschüttung geplant, die das Wasser der Nachbarflächen abhalten soll. Beide Maßnahmen werden im B-Plan festgesetzt.

Gleichzeitig ist über die Stege bis zu den geplanten Stellplätzen ein höher gelegener Rettungsweg gegeben, der ein Verlassen sicherstellt.

Weiterhin wird festgesetzt, dass unter Berücksichtigung der vorhandenen Leitungen sind sanfte Geländemodellierungen durchzuführen sind, sodass das Niederschlagswasser auf der Fläche im Mittel tiefer einstauen kann, ohne dass große Gräben entstehen. Es muss gewährleistet sein, dass Überflutungstiefen von bis 1,30 m über dem tiefsten Punkt des bestehenden Geländes abgepuffert und zukünftig auf der Fläche eingestaut werden können.

Als weitere Schutzmaßnahme vor Niederschlagswasser von den Nachbarflächen ist der vorhandene Knickwall im Osten des Geltungsbereiches bis an die nördliche Planbereichsgrenze hin zu verlängern.

Maßgebend für die Abfallentsorgung sind die Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) des Kreises Schleswig-Flensburg. Im Bereich der Zufahrt wird eine Aufstellfläche für Müllsammelbehälter hergestellt.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg sind die Abfallbehälter zur Entleerung am Rand der Erschließungsanlage so bereitzustellen, dass das Abfuhrfahrzeug unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften VGB 126 „Müllbeseitigung“ der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen an den Aufstellplatz heranfahren kann. Ist dies nicht möglich, so sind die Abfallbehälter an eine für die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen (§ 24 Abs. 77 AWS).

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Brodersby-Goltoft durch die ortsansässige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten. Für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen muss in einer Entfernung von maximal 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche eine Entnahmestelle (Hydrant) vorhanden sein. Die Standorte der Hydranten sind mit Hinweisschildern für die Feuerwehr nach DIN 4066 zu kennzeichnen.

Im Westen des Plangebietes wird die geplante Zufahrtsstraße aufgeweitet, sodass hier eine Aufstellfläche für die Feuerwehrfahrzeuge entsteht, von der die Baugrenzen der geplanten Ferienhäuser max. 50 m entfernt liegen. Die äußeren Kanten der nördlichen Baugrenzen liegen in weniger als 50 m Entfernung von der nördlich verlaufenden Dorfstraße, sodass der Löscheinsatz auch von dort aus erfolgen könnte. Eine schriftliche Zustimmung des örtlichen Feuerwehrleiters zu den geplanten Flächen liegt der Gemeinde und dem Vorhabenträger vor.

In einer Entfernung von maximal 75 m Lauflinie vom Übergang der Zufahrt zum Ferienhaus-Sondergebiet (etwa in Höhe der vorgesehenen Bewegungsfläche für die Feuerwehr in Höhe der Stellplatzanlage) muss eine Löschwasserentnahmestelle für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung hergestellt werden.

3.7 Immissionsschutz

3.7.1 Lärm

Im Rahmen des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 wurde durch das Ingenieurbüro für Akustik Busch aus Kronshagen im Januar 2024 eine schalltechnische Stellungnahme erbracht.

Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Die Berechnungen ergeben, dass durch die Tischlerei und den landwirtschaftlichen Betrieb bei den maßgeblichen Immissionsorten innerhalb des Plangebietes (IO 1 und IO 2) tagsüber Beurteilungspegel zwischen 45 dB(A) und 51 dB(A) verursacht werden. Damit werden tagsüber die Anforderungen der DIN 18005 und der TA Lärm sowohl für Allgemeine Wohngebiete (WA) als auch für Mischgebiete (MI) erfüllt (siehe Tabelle 1 der Anlage 3 [der Untersuchung]).

Nachts wirken im Plangebiet die Schallimmissionen durch den nächtlichen Betrieb der nahegelegenen Landwirtschaft ein. Pegelbestimmend sind hierbei der Betrieb der Melkmaschine und die potenziellen Schlepperfahrten im Bereich des Kuhstalles. Die Berechnungen ergeben, dass nachts im Plangebiet Beurteilungspegel bis zu 42 dB(A) auftreten können. Im überwiegenden Plangebiet werden die Anforderungen der DIN 18005 und der TA Lärm sowohl für Allgemeine Wohngebiete (WA) als auch für Mischgebiete (MI) erfüllt. In einem Teilbereich (IO 2) werden ausschließlich die Anforderungen an MI eingehalten (siehe Tabelle 2 der Anlage 3 [der Untersuchung]).

Die Anforderungen der TA Lärm an Maximalpegel werden sowohl tagsüber als auch nachts im gesamten Plangebiet sowohl für WA als auch MI erfüllt (siehe Tabellen 3 und 4 der Anlage 3 [der Untersuchung]).

Die Berechnungen ergeben zudem, dass die Anforderungen der Anforderungen der DIN 18005 und der TA Lärm bei den maßgeblichen Immissionsorten außerhalb des Plangebietes ebenfalls erfüllt werden (siehe Tabellen 1 bis 4 der Anlage 3 [der Untersuchung]).

Betriebsabläufe wurden kumulativ und die Schallleistungspegel und Einwirkzeiten an der oberen Grenze des Vertrauensbereiches angesetzt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die ermittelten Beurteilungspegel bei bestimmungsgemäßem Betrieb eher an der oberen Grenze des Vertrauensbereiches liegen.

Darüber hinaus wirken im Plangebiet auch die Schallimmissionen durch die K 119 ein. Die Berechnungen ergeben, dass die Beurteilungspegel sowohl tagsüber als auch nachts die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 im gesamten Plangebiet deutlich unterschreiten (siehe Tabellen 1 und 2 der Anlage 3 [der Untersuchung]).

Aus schalltechnischer Sicht sind damit im Plangebiet die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse in den Ferienhäusern gewahrt.

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