3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Bauweise
Im Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt, was dem gewollten Charakter einer aufgelockerten Bebauung entspricht.
Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert, die sich an der geplanten Bebauung des Vorhabenträgers orientieren. Durch die Vielzahl an vorhandenen Leitungen auf dem Grundstück (gemeindliche Schmutz- und Regenwasserleitungen sowie eine Vorflutleitung des Wasser- und Bodenverbandes der Angelner Auen) ergeben sich weitere Einschränkungen der überbaubaren Flächen. Die erforderlichen Abstände zu den v.g. Leitungen werden bei der Festlegung der überbaubaren Flächen berücksichtigt. Die erforderlichen Mindestabstände zu den Nachbargrenzen werden ebenfalls eingehalten.
Im Osten des Planbereiches befindet sich eine Fläche, die bei Starkregenereignissen Niederschlagswasser einstaut. Zur Vermeidung der Gefährdung der Urlaubsgäste wird in diesem Bereich keine Baugrenze festgesetzt.