Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby-Goltoft "Tiny-Häuser" für das Gebiet östl. d. Schleidörfer Str., nördl. der Dorfstr. und nordwestl. der Str. "Zur Braaskate" im Ortsteil Goltoft

Begründung

3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen

Bauweise

Im Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt, was dem gewollten Charakter einer aufgelockerten Bebauung entspricht.

Überbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert, die sich an der geplanten Bebauung des Vorhabenträgers orientieren. Durch die Vielzahl an vorhandenen Leitungen auf dem Grundstück (gemeindliche Schmutz- und Regenwasserleitungen sowie eine Vorflutleitung des Wasser- und Bodenverbandes der Angelner Auen) ergeben sich weitere Einschränkungen der überbaubaren Flächen. Die erforderlichen Abstände zu den v.g. Leitungen werden bei der Festlegung der überbaubaren Flächen berücksichtigt. Die erforderlichen Mindestabstände zu den Nachbargrenzen werden ebenfalls eingehalten.

Im Osten des Planbereiches befindet sich eine Fläche, die bei Starkregenereignissen Niederschlagswasser einstaut. Zur Vermeidung der Gefährdung der Urlaubsgäste wird in diesem Bereich keine Baugrenze festgesetzt.

3.4 Baugestalterische Festsetzungen

Die Vorschriften zur Gestaltung, die im Teil B der Satzung festgelegt sind, orientieren sich an der geplanten Bebauung und sollen sicherstellen, dass sich die neuen Gebäude harmonisch in die umgebende Bebauung einfügen. Demnach sind die Gebäude mit Dachneigungen von max. 45 Grad auszuführen. Im Sinne des Klimaschutzes ist das Anbringen von Photovoltaik- bzw. Solaranlagen auf den Dachflächen und die Herstellung von Gründächern zulässig. Diese Festsetzung dient v.a. der Verbesserung der Wasserhaushaltsbilanz durch eine Erhöhung der Verdunstungsrate sowie dem Artenschutz.

Als Außenwandmaterial ist, wie bei sog. Tiny-Häusern üblich, nur Holz und Glas zulässig. Hiermit soll auch der Charakter der Gebäude als Ferienhäuser unterstrichen werden.

Die Gestaltungsvorgaben für Nebenanlagen sind grundsätzlich weiter gefasst, weil sie von untergeordneter baulicher Bedeutung sind.

3.5 Verkehrliche Erschließung

Das Grundstück ist verkehrlich an die Dorfstraße angebunden. Über eine neu herzustellende Zufahrt wird das zurückliegende Sondergebiet erschlossen. Am Ende der Zufahrt werden Stellplätze angeordnet.

Die Zufahrt reicht ca. 100 m ins Plangebiet hinein und endet mit einer breiteren Hoffläche sowie einer Stellplatzanlage für die erforderlichen sieben Stellplätze.

Der Bereich vor der Stellplatzanlage kann mit einer Breite von ca. 13 m und einer Länge von ca. 25 m als Aufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge im Einsatzfall genutzt werden.

Nach Rücksprache mit dem örtlichen Brandmeister bestehen nach der Umsetzung der o.g. Maßnahmen keine Bedenken.

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