Der Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig wird im Zuge der Berichtigung angepasst. Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich im Flächennutzungsplan zukünftig gem. § 11 Abs. 2 BauNVO als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Werkstatt für Menschen mit Behinderungen' dargestellt.
Die 10. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist dieser Begründung als Anlage beigefügt.
Die Begründung wurde durch Beschluss der Ratsversammlung Schleswig am …………. gebilligt.
Schleswig, den ……………………..
Stephan Dose
Bürgermeister
Anlage: 10. Anpassung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung
Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig

10. Anpassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleswig durch Berichtigung

Der Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Berichtigung und mit Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Schleswig über den Bebauungsplan Nr. 104 vom ..................... angepasst worden.
Stadt Schleswig, den .......................
Der Bürgermeister