Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 104 der Stadt Schleswig

Begründung

1.2 Bestand

Auf dem Gelände befand sich ehemals eine Außenstelle der Stadtgärtnerei, die schon vor längerer Zeit verlagert wurde. Aktuell stellt sich das Gebiet als (gepflegte) Brachfläche mit einzelnem Gehölzbestand dar. Im Norden des Plangebietes befindet sich noch eine alte Scheune, die aktuell als Werkstatt genutzt wird.

Das Gelände ist relativ eben und weist Höhen zwischen ca. 20 m und 22 m über NHN auf.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Der Bau-, Klima- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig hat am …………… die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll nach dem Verfahren für die 'Bebauungspläne der Innenentwicklung' gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für 'Bebauungspläne der Innenentwicklung sind:

  • Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, insbesondere durch Umnutzung und Verdichtung.
  • Die festzusetzende Grundfläche im Plangebiet liegt unter 20.000 m². Auch erfolgen im näheren Umfeld derzeit keine weiteren Bauleitplanungen, so dass entsprechend § 13a (1) Nr. 1 BauGB keine Flächen von Bebauungsplänen mitzurechnen sind, die in einem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
  • Durch den Bebauungsplan wird auch nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz bedürfen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG zu beachten sind.

Diese Voraussetzungen sieht die Stadt Schleswig für dieses Verfahren gegeben.

Gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen.

1.4 Rechtliche Bindungen

Die Stadt Schleswig liegt gem. der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) in einem Stadt- und Umlandbereich in ländlichen Räumen und übernimmt nach der Verordnung zum zentralörtlichen System, die Aufgaben und Funktionen eines Mittelzentrums. Mit dieser Funktionszuweisung ist die Stadt Schleswig aus landesplanerischer Sicht aufgefordert, für die Verflechtungsbereiche mehrerer Unterzentren oder ländlichen Zentralorte oder Stadtrandkerne oder für Teile von diesen differenzierte Versorgungsmöglichkeiten und Dienstleistungen zur Deckung des gehobenen, längerfristigen Bedarfs zu bieten und ein breit gefächertes Arbeitsplatz- und Ausbildungsangebot bereit zu stellen.

Der Regionalplan für den Planungsraum V (Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland) stellt den Bereich als Bestandteil des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes von Schleswig dar. Weiterhin befindet sich der Planbereich innerhalb eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz sowie mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung. Diese Darstellungen haben keine direkten Auswirkungen auf die städtischen und vorhabenbezogenen Planungsabsichten.

Im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum I (2023) sind für das Plangebiet keine von den vorgenannten Darstellungen abweichenden Inhalte beschrieben.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig stellt das Plangebiet überwiegend als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Fachklinik' dar. Ein kleiner Bereich im Süden des Plangebietes ist als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Werkstatt für Menschen mit Behinderungen' dargestellt. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 104 weichen in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Da der Bebauungsplan Nr. 104 im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und die städtebauliche Entwicklung Schleswigs durch die Planung nicht beeinträchtigt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst (siehe Kap. 6). Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich im Flächennutzungsplan zukünftig als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Werkstatt für Menschen mit Behinderungen' dargestellt.

In den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum I (2020) findet sich für das Plangebiet in der Karte 1 die Darstellung als Trinkwassergewinnungsgebiet. Zudem ist das westlich verlaufende Tal des Mühlenbaches als Verbundachse des Schutzgebiet- und Biotopverbundsystems gekennzeichnet.

In den Karten 2 und 3 sind für das Plangebiet keine besonderen Darstellungen enthalten.

Im Landschaftsplan der Stadt Schleswig (1995) ist das Plangebiet als Siedlungsfläche (Sondergebiet Landeskrankenhaus) dargestellt. Zudem ist die vorhandene Baumreihe an der Ostseite der Sportanlagen dargestellt. Besondere Entwicklungsziele werden für das Plangebiet nicht getroffen.