Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: "Westlich der Straße "Am Hang", Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Fläche 5: Westlich Am Hang

Die Fläche 5 befindet sich im westlichen Ortsteil von Klein Pampau, westlich der Straße Am Hang.

Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die östlich angrenzenden Siedlungsflächen sind als Wohnbauflächen dargestellt. Nördlich und westlich grenzen Flächen für den Wald an. Der Landschaftsplan stellt die Fläche als Acker dar. Aktuell wird die Fläche jedoch als u.a. als Lagerstätte für Baustoffe genutzt. Zwischen der Fläche 5 und der östlich angrenzenden Siedlungsflächen ist eine Ortsrandeinbindung durch Gehölze dargestellt.

Die Fläche selbst ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, so dass auch hier eine Inanspruchnahme derzeit freier Landschaftsbereiche erfolgen müsste.

Die Flächen östlich und südöstlich der Fläche 5 sind vom Bebauungsplan Nr. 1B und diversen Änderungen betroffen. Im Kern werden mit dem Bebauungsplan Nr. 1B die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorhandene Wohnbebauung geschaffen. Durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B. wurden zudem die planungsrechtliche die Option berücksichtigt, die westlich angrenzenden Flächen ebenfalls zu erschließen. Damit wäre eine Anbindung der Fläche 5 gewährleistet.

Laut Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Klein Pampau steht Fläche 5 in der Rangliste der zu entwickelnden wohnbaulichen Flächen auf Platz 3 und soll bis 2025 entwickelt werden.

Insgesamt bietet Fläche 5 günstige Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauland. Die Fläche grenzt unmittelbar an den Siedungszusammenhang an. Durch die vorhandenen Straßen Am Hang und Massower Straße sowie ihre planungsrechtliche Absicherung über Bebauungspläne, ist eine Anbindung der Fläche gewährleistet. Durch die geringe Größe der Fläche wird der Verlust an landwirtschaftlichen Flächen begrenzt und eine Eingrünung der Fläche ist durch die vorhandenen Waldflächen größtenteils bereits vorhanden.

Innenentwicklungspotenziale/Baulücken

Um aufzuzeigen, welche Flächen innerhalb der Ortslage derzeit noch unbebaut sind und sich für eine Nachverdichtung eignen, wurde im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung ein Baulückenkataster erarbeitet5.

Im Rahmen dieser Untersuchung wurden zunächst unbebaute Grundstücke bzw. Grundstücksteile im Bereich rechtskräftiger Bebauungspläne oder sonstiger Satzungen sowie Baulücken im baulichen Zusammenhang gemäß § 34 BauGB aufgenommen.

Hierauf basierend wurden die bestehenden Rahmenbedingungen, welche die Bebaubarkeit einschränken könnten, analysiert und bewertet. So stehen beispielsweise einzelne potenzielle Baulücken aufgrund der bestehenden privaten Nutzungen der Eigentümer (z.B. aktive Nutzung als Garten) zunächst nicht für eine Bebauung zur Verfügung.

Im Ergebnis der Baulückenkartierung stehen in der Gemeinde Klein Pampau derzeit elf potenziell bebaubare Baulücken zur Verfügung, welche dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen gemäß Landesentwicklungsplan gegenzurechnen sind. Demnach verbleibt ein wohnbaulicher Entwicklungsrahmen von bis zu 34 Wohneinheiten bis 2036.

Zusammenfassung

Im Ergebnis der Prüfung der Alternativen zur Wohnbaulandentwicklung stellt sich die geplante Fläche 5 – das Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Klein Pampau – als geeignet dar. Die Erschließung der Fläche ist bereits heute durch die angrenzenden Bebauungspläne vorbereitet und durch die vorhandenen Straßen auch verkehrstechnisch und wirtschaftlich ohne großen Mehraufwand umsetzbar. Die geringe Größe und die aktuelle Nutzung als Lagerfläche stellen einen vertretbaren Verlust an landwirtschaftlicher Fläche dar, insbesondere da wertvollere Flächen an anderer Stelle erhalten bleiben. Auch im Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Klein Pampau ist die wohnbauliche Nutzung der Fläche 5 im aktuellen Zeitraum vorgesehen. Somit ist unter Abwägung der unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange gegen und untereinander die geplante wohnbauliche Abrundung der Ortslage an diesem Standort am sinnvollsten und entspricht der Zielsetzung der Gemeinde. Die bestehenden Innenentwicklungspotenziale von elf potenziell bebaubaren Baulücken decken den wohnbaulichen Bedarf der Gemeinde nicht abschließend, sodass die Gemeinde unter Berücksichtigung der wohnbaulichen Entwicklungsrahmens weitere Flächen für wohnbauliche Zweck in Anspruch nehmen möchte.

4.3. Flächenbilanz

Plangeltungsbereich gesamt ca. 8.456 m²
Allgemeines Wohngebiet (WA)ca. 7.998 m²
Verkehrsfläche (neu)ca. 458 m²