Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: "Westlich der Straße "Am Hang", Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.7. Natur- und Artenschutz

4.7.1. Geschützte Biotope

Innerhalb des Plangebiet befindet sich ein Bestand eines Sandmagerrasens, der dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegt. Durch die Entwicklung von sieben Einfamilienhäusern, gehen die bestehenden Sandmagerrasenbestände im Plangebiet verloren und müssen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Zum Ausgleich der Sandmagerrasenbestände im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6 sind über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein im Ökokonto „Torfmoors Blöcken“ in Müssen Ökopunkte6 erworben worden. Das Ökokonto befindet sich auf dem Flurstück 103 auf der Flur 1 in der Gemarkung Müssen-Dorf. Die Anzahl der erworbenen Ökopunkte stützt sich auf die, in der Biotoptypenkartierung ermittelten Flächengrößen. Laut Biotoptypenkartierung befinden sich im Plangebiet insgesamt vier Flächen mit Sandmagerrasen, von denen jedoch nur eine Fläche die erforderliche Größe aufweist, um als geschütztes Biotop betrachtet zu werden. Diese Fläche hat eine Größe von 207 m².

Bei den Flächen des Ökokontos handelt es sich um seit 1995 stillgelegt Flächen mit Ackerstatus, die eine Gesamtgröße von ca. 1,7 ha aufweisen. Bisher wurden die Flächen einmal pro Jahr gemulcht, ansonsten erfolgte keine Bewirtschaftung. Auf der Westgrenze stockt eine Baumreihe mit Birken, Eichen und Haselsträuchern. Auf dem trockenen Standort wurde im nordöstlichen Bereich Boden aus einer Kuhle entnommen, sodass kleinflächig Abbruchkanten entstanden sind. Der sehr sandige Boden bietet bereits jetzt Eidechsen einen ungestörten Lebensraum. Nördlich der Fläche grenzt das FFH-Gebiet „Birkenbruch südlich Groß Pampau“ an. Westlich befindet sich ein Kiesabbaugebiet.

Zielsetzung der Maßnahmen ist die gesamten Grünlandbereiche in extensive Trockenstandorte umzuwandeln. Die Flächen sollen zukünftig durch extensive Beweidung oder späte Mahd offengehalten werden. Das Mahdgut wird von den Flächen entnommen, um die Aushagerung des Bodens zu fördern.

Im weiteren Verfahren wird der ergänzende artenschutzrechtlich und naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich ermittelt und entsprechend kompensiert.

4.7.2. Artenschutz

Die Artenschutzprüfung mit der Relevanzprüfung für den Wirkraum, sowie der Beurteilung des Konfliktpotenzials für die betroffenen Arten gem. § 44 BNatSchG und der dadurch erforderliche Handlungsbedarf werden im weiteren Verfahren erarbeitet.