Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: "Westlich der Straße "Am Hang", Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.4. Städtebauliches Konzept

Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurden unterschiedliche Bebauungsskizzen erarbeitet und mit den städtebaulichen Zielen abgeglichen. Hierbei wurden vor allem unterschiedliche Gebäudetypologien und bauliche Dichten sowie alternative Erschließungssysteme entwickelt.

In Bezug auf die Gebäudetypologie und bauliche Dichte fiel letztlich die Wahl auf eine Anlehnung der südlich angrenzenden städtebaulichen Strukturen. So fügt sich das neue Baugebiet nahtlos in den Bestand ein, indem es die bestehenden Strukturen fortsetzt. Die Gemeinde hofft damit ein attraktives Angebot für junge Familien zu schaffen.

Für die Erschließung des Baugebietes sind mehrere Alternativen diskutiert worden. So gab es die Überlegung beide Erschließungsstraßen (Am Hang und Massower Str.) mittels Stichstraßen zu verlängern und beide Stiche über einen Fuß- und Radweg zu verbinden. Auch die Erschließung mit einer Wendeanlage über lediglich eine der beiden Erschließungsstraßen ist geprüft worden. Letztlich viel die Entscheidung jedoch auf eine durchgehende Straße, in der jedoch der motorisierte Durchfahrtsverkehr durch einen Poller verhindert wird. Für Fußgänger und Fahrradfahrer hingegen ist eine Querung weiter möglich. Auch für Fahrzeuge des Rettungswesens soll die Durchfahrt durch einen umlegbaren Poller ermöglicht werden.

So sieht das städtebauliche Konzept insgesamt eine klare und geordnete Bebauungsstruktur ausgehend von einer erschließungstechnischen Anbindung an die vorhandenen Straßen „Am Hang“ und „Massower Straße“ vor. Durch die geplante Erschließung mit einer spangenartigen Verbindung der beiden genannten Straßen, erfolgt eine Arrondierung des Siedlungskörpers. Mit dem Bebauungsplan soll eine straßenbegleitende eingeschossige Bebauung durch Einfamilienhäuser begründet werden. Als Dachform sind geneigte Dächer mit einer Neigung von 25° bis 50° angedacht.

Die geplanten Grundstücksgrößen bewegen sich in einer Spanne von rund 820 bis 1950 m². Die große Spannweite resultiert aus dem einzuhaltenden Waldabstand. Um diesen zu berücksichtigen, sind Grundstückstiefen von mehr als 40 m notwendig. Letztlich entsprechen die Grundstücksgrößen einer sehr aufgelockerten Bauweise, die das ländliche geprägte Ortsbild widerspiegeln.

Das Plangebiet wird von allen Seiten durch vorhandene Strukturen eingebunden. Während die nördliche und westliche Plangebietskante durch den Wald gebildet wird, besteht im Osten unmittelbarer Anschluss an weitere Flächen mit wohnbaulicher Nutzung. Im Süden grenzt eine Koppel an das Plangebiet an. Eine verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild ist damit gewährleistet.

4.5. Erschließung und Stellplätze

Das Plangebiet wird im Norden über die Straße Am Hang und im Süden über die Massower Straße erschlossen, sodass sich durch die Verbindung beider Straßen eine Erschließungsspange bildet. Die neu zu errichtende Straßenfläche ist als verkehrsberuhigter Bereich geplant. Folglich werden alle Verkehrsteilnehmer auf einer 4,5 m breiten gemischten Verkehrsfläche geführt. Die Durchfahrt durch das Plangebiet für den motorisierten Individualverkehr soll mittels Polleranlage unterbunden werden. Lediglich Fußgänger und Fahrradfahrer können die geplante Straße queren. Auch den Fahrzeugen des Rettungswesens soll eine Durchfahrt mittels umlegbarer Polleranlage ermöglicht werden. Um das Ausweichen in Begegnungsfällen zu erleichtern und um die Erschließung der Eckgrundstücke zu gewährleisten, ist vorgesehen die Randbereiche abseits des befestigten Straßenkörpers beispielsweise mit einer wassergebundenen Deckschicht zu errichten.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind mindestens zwei Stellplatz je Wohneinheit in Form von freien Stellplätzen, Garagen oder Carports auf dem jeweiligen Grundstück vorgesehen. Aus städtebaulichen Gründen sind Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Der Stellplatznachweis für die geplante Wohnnutzung kann somit vollständig innerhalb des Plangebietes gedeckt werden.

4.6. Grün- und Freiraumkonzept

Das Plangebiet wird an seiner nördlichen und westlichen Plangebietsgrenze durch den vorhandenen Wald umfassend eingegrünt. Im Osten schließt das Plangebiet unmittelbar an bestehende Grundstücke und Straßenverkehrsflächen an und im Süden besteht ein unmittelbarer Anschluss an das dortige Grünland.