Mit der Revitalisierung des Gewerbestandorts sowie der
Nachverdichtung wird den umwelt-schützenden Vorschriften des § 1a BauGB
Rechnung getragen. Zusätzliche Bodenversie-gelungen werden auf das notwendige
Maß beschränkt. Ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden kann so
sichergestellt werden.
Für die Betrachtung des Artenschutzes hat die Stadt Reinfeld
(Holstein) eine Untersuchung in Auftrag gegeben (Büro Greuner-Pönicke, Kiel).
Die Begründung wird nach Vorlage des Gutachtens entsprechend ergänzt. Eine
erste Einschätzung des Gutachters führt Folgendes aus: "Eine erneute Begehung
im September 2014 und eine Ergänzung und Aktualisierung der Bestandsdaten durch
entsprechende Potenzialanalysen erbrachte, dass zwar artenschutzrechtliche
Konflikte vor allem bezüglich der Höhlenbäume (Fledermäuse, Brutvögel) aber
auch der Haselmaus zu erwarten sind, diese jedoch durch geeignete Maßnahmen
(Vorgaben der Rodungszeiten, Ersatzquartiere, Gehölzausgleich u.a.) zu lösen
sind. Es liegen keine grundsätzlichen artenschutzrechtlich bedingten
Hindernisse für die geplanten Vorhaben im Bereich des B-Plans (nach Konzept
PLOH vom 6.8.2014) vor".
Die Planung weicht von den Inhalten des Landschaftsplanes
insoweit ab, dass die 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes
Eignungsfläche für bauliche Entwicklung Wohnen darstellt. Im Plangebiet ist
jedoch auch ein Mischgebiet vorgesehen. Da die grundsätzliche bauliche Nutzung
der Fläche davon nicht berührt wird, wird diese Abweichung nicht als erheblich
angesehen.
Auf Festsetzungen zum Klimaschutz wird im Hinblick auf die
detaillierten Regelungen im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), der
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik
bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung EnEV 2014) sowie dem
Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) verzichtet. Solaranlagen sind zulässig.