Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 - 1. Änderung, Gebiet "Alfapark"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2. Planungsalternativen / Standortwahl

Planungsalternativen drängen sich unter Berücksichtigung des Erhalts des vorhandenen Gewerbebaus nicht auf. Aufgrund der zentrumsnahen Lage des Plangebietes ist eine Bebauung der südlich des Gewerbegrundstücks gelegenen Flächen sinnvoll. Die Inanspruchnahme freier Landschaft kann damit vermieden werden. Die Sicherung der vorhandenen Wohnbebauung entlang Schillerstraße und Am Schiefen Kamp ist alternativlos.

3.3. Auswirkungen der Planung

3.3.1. Naturschutz / Landschaftspflege / Klimaschutz

Mit der Revitalisierung des Gewerbestandorts sowie der Nachverdichtung wird den umwelt-schützenden Vorschriften des § 1a BauGB Rechnung getragen. Zusätzliche Bodenversie-gelungen werden auf das notwendige Maß beschränkt. Ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden kann so sichergestellt werden.

Für die Betrachtung des Artenschutzes hat die Stadt Reinfeld (Holstein) eine Untersuchung in Auftrag gegeben (Büro Greuner-Pönicke, Kiel). Die Begründung wird nach Vorlage des Gutachtens entsprechend ergänzt. Eine erste Einschätzung des Gutachters führt Folgendes aus: "Eine erneute Begehung im September 2014 und eine Ergänzung und Aktualisierung der Bestandsdaten durch entsprechende Potenzialanalysen erbrachte, dass zwar artenschutzrechtliche Konflikte vor allem bezüglich der Höhlenbäume (Fledermäuse, Brutvögel) aber auch der Haselmaus zu erwarten sind, diese jedoch durch geeignete Maßnahmen (Vorgaben der Rodungszeiten, Ersatzquartiere, Gehölzausgleich u.a.) zu lösen sind. Es liegen keine grundsätzlichen artenschutzrechtlich bedingten Hindernisse für die geplanten Vorhaben im Bereich des B-Plans (nach Konzept PLOH vom 6.8.2014) vor".

Die Planung weicht von den Inhalten des Landschaftsplanes insoweit ab, dass die 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes Eignungsfläche für bauliche Entwicklung Wohnen darstellt. Im Plangebiet ist jedoch auch ein Mischgebiet vorgesehen. Da die grundsätzliche bauliche Nutzung der Fläche davon nicht berührt wird, wird diese Abweichung nicht als erheblich angesehen.

Auf Festsetzungen zum Klimaschutz wird im Hinblick auf die detaillierten Regelungen im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV 2014) sowie dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) verzichtet. Solaranlagen sind zulässig.