3.4.2. Maß der baulichen Nutzung
Gewerbegebiet:
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sind im Gewerbegebiet entsprechend dem Planungsziel des Erhalts des vorhandenen Gebäudes gefasst. Die festgesetzte Grundflächenzahl bildet das vorhandene Gebäude mit Nebenanlagen ab und eröffnet im Südwesten einen geringfügigen Erweiterungsspielraum. Besondere Bedeutung kommt den getroffenen Festsetzungen zur Gebäudehöhe zu. Die Mindesttraufhöhen an der Fassade entlang der Bahnlinie sollen die Funktion des Baukörpers als aktive Lärmschutzmaßnahme sicherstellen.
Mischgebiete / Allgemeine Wohngebiete:
Die hier getroffenen Festsetzungen sind aus dem Bebauungsplan Nr. 8 unverändert übernommen und sind geeignet, die Einfügung der geplanten Bebauung in das Stadtbild sicherzustellen.