Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 - 1. Änderung, Gebiet "Alfapark"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4.2. Maß der baulichen Nutzung

Gewerbegebiet:

Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sind im Gewerbegebiet entsprechend dem Planungsziel des Erhalts des vorhandenen Gebäudes gefasst. Die festgesetzte Grundflächenzahl bildet das vorhandene Gebäude mit Nebenanlagen ab und eröffnet im Südwesten einen geringfügigen Erweiterungsspielraum. Besondere Bedeutung kommt den getroffenen Festsetzungen zur Gebäudehöhe zu. Die Mindesttraufhöhen an der Fassade entlang der Bahnlinie sollen die Funktion des Baukörpers als aktive Lärmschutzmaßnahme sicherstellen.

Mischgebiete / Allgemeine Wohngebiete:

Die hier getroffenen Festsetzungen sind aus dem Bebauungsplan Nr. 8 unverändert übernommen und sind geeignet, die Einfügung der geplanten Bebauung in das Stadtbild sicherzustellen.

3.4.3. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen

Gewerbegebiet:

Im Gewerbegebiet sollen die Festsetzungen zur Bauweise und zur überbaubaren Grundstücksfläche den Erhalt des Baukörpers unterstützen. Dieses ist auch aufgrund der notwendigen abschirmenden Wirkung im Hinblick auf den Schienenverkehrslärm erforderlich. Die abweichende Bauweise definiert daher einen Baukörper mit einer durchgehenden Länge von mind. 270 m. Zur Bahnstrecke und zu den Seitenfassaden sind Baulinien festgesetzt. Von diesen kann geringfügig abgewichen werden.

Mischgebiete / Allgemeine Wohngebiete:

Hier werden die Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 8 übernommen. Die offene Bauweise lässt für die geplanten Neubebauungen auch verdichtete Bauformen zu. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden dort zusammengezogen festgesetzt und eröffnen einen größeren Spielraum bei der Platzierung der Baukörper auf dem Grundstück. Für die vorhandene Bebauung Schillerstraße und Am Schiefen Kamp wird die villenartige Gebäudestruktur durch einzelne Baufenster unterstützt. Baulinien orientieren die Baukörper an den zugehörigen Straßenraum.

3.4.4. Sonstige Festsetzungen

Die Festsetzungen zur Gestaltung dienen der Einfügung der Bebauung in das Ortsbild und sollen eine harmonische Erscheinung der neu geschaffenen Quartiere bewirken. Für die Bebauung an der Schillerstraße gilt die Gestaltungssatzung der Stadt Reinfeld (Holstein).