Planungsdokumente: 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf "Parkplatz am Wikinger-Museum in Haddeby" für das Gebiet nördlich des Kirchenweges und westlich der Zufahrt zum Wikinger-Museum

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3 Ziele der übergeordneten Fachgesetze und Fachplanungen

Folgende Ziele des Umweltschutzes sind in den bei der Aufstellung eines Bauleitplanes zu berücksichtigenden Fachgesetzen und Fachplanungen zu beachten.

1.3.1 Fachgesetze

Europa

EU-Vogelschutzrichtlinie vom 30.11.2009

Art. 1 Schutz, Bewirtschaftung und Regulierung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind.

EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 23.10.2000, zuletzt geändert am 28.12.2013

Erhaltung und Verbesserung der aquatischen Umwelt in der Gemeinschaft hinsichtlich der Wassergüte und -menge

Vermeidung einer Verschlechterung des Zustands der Gewässer auf Gemeinschaftsebene

Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU vom 13.05.2013

Art. 2 Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung von natürlichen Lebensräumen sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten

Bund

Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017, zuletzt geändert am 04.01.2023

§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung - Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz und Entwicklung natürlicher Lebensgrundlagen, Berücksichtigung öffentlicher Belange

§ 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz - Einhaltung der Bodenschutzklausel, naturschutzfachliche Eingriffsregelung, Erhalt und Beachtung von Schutzgebietsausweisungen, Klimaschutz

§ 2 Aufstellung der Bauleitpläne

§ 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

§ 5 Inhalt des Flächennutzungsplanes

Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017, zuletzt geändert am 04.01.2023

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) i.d.F. vom 17.03.1998, zuletzt geändert am 25.02.2021

§ 1 Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen

§ 7 Vorsorgepflicht gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013, zuletzt geändert am 19.10.2022

§ 1 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Vorbeugung vor Entstehung von schädlichen Umwelteinwirkungen

§ 3 Immissionen im Sinne des Gesetzes sind einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sowie ähnliche Umwelteinwirkungen

Emissionen im Sinne des Gesetzes sind von einer Anlage ausgehende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sowie ähnliche Erscheinungen

§ 50 Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen auf die dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009, zuletzt geändert am 08.12.2022

§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt

§ 13 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch entsprechende Maßnahmen zu kompensieren

§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeiten von Eingriffen

§ 33 Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren Erhaltungszielen oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig

§ 39 Allgemeiner Artenschutz

§ 44 Besonderer Artenschutz

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009, zuletzt geändert am 18.09.2021

§ 1 Nachhaltige Gewässerbewirtschaftung, um Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, und als Lebensgrundlage des Menschen sowie als Lebensraum zu schützen

§ 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Land

Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG) i.d.F. vom 24.02.2010, zuletzt geändert am 02.02.2022

§ 1 Regelungsgegenstand; Verwirklichung der Ziele

§ 8 Eingriffe in Natur und Landschaft

§ 9 Verursacherpflichten

§ 10 Bevorratung von Kompensationsflächen

§ 11 Verfahren

Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein (LWaldG) i.d.F. vom 05.12.2004, zuletzt geändert am 06.12.2022

§ 1 Schutz von Wald

§ 9 Umwandlung von Wald

§ 24 Waldabstand

Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 30.12.2014, zuletzt geändert am 01.09.2020

§ 1 Denkmalschutz und Denkmalpflege

§ 12 Genehmigungspflichtige Maßnahmen

§ 15 Funde

Gemeinsamer Runderlass „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Bau-recht“ des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, und ländliche Räume (Kompensationserlass) i.d.F. vom 09.12.2013.

„Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“, Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein i.d.F. vom 20.01.2017.

Gemeinsamer Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein i.d.F. vom 10.10.2019.

1.3.2 Fachplanungen

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Aufstellung der Bauleitplanung zu berücksichtigen:

Landesentwicklungsplan

Der Planbereich der Gemeinde Busdorf wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungs-plans Schleswig-Holstein (2021) als Gebiet im Stadt- und Umlandbereich der Stadt Schleswig im ländlichen Raum sowie als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. Zudem befindet sich das Plangebiet am Rande eines Vorbehaltsraumes für Natur und Landschaft. Die Vorbehaltsgebiete sollen der Entwicklung und Erhaltung ökologisch bedeutsamer Lebensräume und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes dienen.

Die Planungsfläche liegt weiterhin innerhalb des 10 km-Umkreises um das Mittelzentrum Schleswig sowie im Naturpark Schlei.

Regionalplan

Der Regionalplan für den Planungsraum V (2002) weist das Plangebiet als Bestandteil eines Stadt- und Umlandbereiches im ländlichen Raum sowie als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung aus. Die nördlich angrenzende Niederung wird im Zusammenhang mit der Schlei als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft dargestellt. Nachrichtlich sind festgesetzte Naturschutzgebiete im näheren Umkreis übernommen.

Gemäß der Teilfortschreibung des Regionalplanes - Sachthema Windenergie an Land - für den (neuen) Planungsraum I (2020) befinden sich im Umkreis von mehr als ca. 2,0 km keine Vorranggebiete für Windenergieanlagen.

Flächennutzungsplan

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Busdorf ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Nördlich wird die höchste Hochwasserlinie mit 3,21 m über NN eines Überschwemmungsgebietes dargestellt.

Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (2020) weist das Plangebiet in Karte 1 als Schwerpunktbereich für Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebietes- und Biotopverbundsystems aus. Südlich angrenzend sind Waldflächen dargestellt.

In Karte 2 ist das Plangebiet als Gebiet mit besonderer Erholungseignung ausgewiesen, es befindet sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes gemäß § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG.

Die Karte 3 weist den Planbereich innerhalb von klimasensitivem Boden und angrenzend an Hochwasserrisikogebiete (§§ 73, 74 WHG) aus. Zudem wird angrenzend an die Planungsfläche Wald dargestellt.

Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Gemeinde Busdorf (1997) ist das Plangebiet als Dauergrünland / Weide dargestellt. Zudem sind die damals vorhandenen Knicks gekennzeichnet.

Bebauungsplan Nr. 11

Im Rahmen des B-Planes Nr. 11 der Gemeinde Busdorf „Gewerbegebiet Wittgenstein“ (1997) wurde das Flurstück 92/3, zu dem auch das Plangebiet gehört, als Ausgleichsfläche festgesetzt. Laut Grünordnungsplan hätte die Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und anschließend der natürlichen Sukzession überlassen werden sollen. Im Plangebiet wurde dies bislang nicht umgesetzt.