Planungsdokumente: 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf "Parkplatz am Wikinger-Museum in Haddeby" für das Gebiet nördlich des Kirchenweges und westlich der Zufahrt zum Wikinger-Museum

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) werden diese hiermit nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgt nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nordöstlich der Ortslage Busdorf, südlich der Bundesstraße 76 und westlich der Zufahrt zum Wikinger-Museum Haithabu in Haddeby. Es umfasst Teile des Flurstücks 92/3 der Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Busdorf. Der ca. 0,7 ha große Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Nordosten durch die Zufahrtsstraße zum Wikinger-Museum,
  • im Süden durch den Kirchenweg sowie eine Waldfläche und
  • im Westen und Nordwesten durch geschützte Feuchtgrünlandflächen.

Das Relief im Plangebiet ist bewegt. Im südlichen Plangebiet liegt die Geländehöhe bei ca. 7 m über NHN. Nach Nordwesten fällt das Gelände auf ca. 3 m über NHN ab.

1.2 Inhalte und Ziele der Bauleitplanung

Die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Busdorf entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Die Gemeinde Busdorf möchte einen Bereich westlich der Zufahrtsstraße zum Wikinger-Museum in Haddeby für die zeitweise Nutzung als zusätzliche Parkplatzfläche für das Museum rechtlich sichern. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass der Hauptparkplatz innerhalb der Saison durchgängig überlastet und die Wiesenfläche im Plangeltungsbereich als Ausweich-Parkfläche benötigt wird.

Das Plangebiet ist derzeit als Ausgleichsfläche dem Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Busdorf aus dem Jahr 1999 zugeordnet.