Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Sollten im Plangebiet zukünftig Beleuchtungen notwendig werden (wovon aktuell nicht ausgegangen wird), sind diese im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland sowie die damit geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - § 41a BNatSchG - in einer Art und Weise zu installieren, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursacht werden. Verwendet werden sollte ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Begrenzung der Beleuchtungsintensität und -dauer über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
Die Ausgleichsverpflichtung für den B-Plan Nr. 11 der Gemeinde Busdorf wird zukünftig im Ökokonto der Gemeinde Busdorf in der Gemeinde Jagel erbracht.
Schutzgut Boden
Es sind keine Versiegelungen oder künstliche Befestigungen des Parkplatzes vorgesehen. Daher sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Wasser
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Klima/Luft
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaftsbild
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Im Plangebiet sind archäologische Voruntersuchungen durchzuführen.
- Geplante Maßnahmen sind frühzeitig mit dem ALSH vorabzustimmen.