Planungsdokumente: 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf "Parkplatz am Wikinger-Museum in Haddeby" für das Gebiet nördlich des Kirchenweges und westlich der Zufahrt zum Wikinger-Museum

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten

Methodische Grundlage für den Umweltbericht ist die Auswertung der vorhandenen Unterlagen sowie die planerische Einschätzung auf Basis dieser Unterlagen und einer Ortsbegehung sowie der Biotoptypenkartierung. Das Prüfverfahren ist nicht technischer, sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Geländeaufnahmen und Kartierungen wurden gemäß den Hinweisen des gemeinsamen Erlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministeriums vom 09.12.2013 vorgenommen.

Die Informationen des LLUR aus der LANIS Datenbank wurden für die Erarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange ausgewertet.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.

5.2 Maßnahmen zur Überwachung

Nach § 4c Satz 1 BauGB muss die Kommune im Rahmen des ‚Monitorings‘ die vorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Planung überwachen bzw. im Rahmen der Überwachung auch die entsprechenden unvorhergesehenen Auswirkungen ermitteln, um so in der Lage zu sein, ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.

Hierzu sind folgende Überwachungsmaßnahmen geeignet:

  • Für den gesamten Geltungsbereich gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Für den gesamten Geltungsbereich unregelmäßige Überwachungstermine in mittel- bis langfristigen Abständen zur Überwachung der anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Die o.g. Überwachung erfolgt im Regelfall durch ‚Inaugenscheinnahme‘ und unter räumlicher Berücksichtigung unmittelbar angrenzender Flächen.

Auf die rechtliche Zuständigkeit anderer Behörden, insbesondere der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Vollzugskontrolle der Festsetzungen, wird hier allgemein hingewiesen. Diese bleiben unabhängig vom Monitoring unberührt.

Die Überwachung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung folgender Projektwirkungen bzw. Schutzgüter:

  • Genereller Schutz und Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen außerhalb des Geltungsbereiches durch das Vorhaben.
  • Kontrolle der Berücksichtigung des schonenden Umgangs mit Mutter- bzw. Oberboden.
  • Unvorhergesehene Vorkommen gefährdeter/ geschützter Arten und Berücksichtigung von Artenschutzbestimmungen gemäß BNatSchG und LNatSchG.
  • Unvorhergesehene Vorkommen sonstiger schädlicher Bodenveränderungen (§ 2 LBodSchG).
  • Unvorhergesehene Vorkommen von Kultur(Boden)denkmälern (§ 15 DSchG).

5.3 Allgemeine Zusammenfassung

Mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Busdorf soll auf einer Grünlandfläche am Wikinger-Museum Haithabu eine zeitlich begrenzte, nachrangige Zusatznutzung als Parkplatz ermöglich werden. Die Fläche ist bislang Ausgleichsfläche für den B-Plan Nr. 11 und hätte entsprechend dieser Widmung der Sukzession überlassen werden sollen. Der Ausgleich wird an anderer Stelle erbracht und die Fläche umgewidmet.

Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Die Planung sieht die Ausweisung einer Zusatznutzung als Parkplatz für das Wikinger-Museum Haithabu vor. Wohngebäude sind im Nahbereich nicht vorhanden. Auswirkungen auf das Schutzgut ergeben sich nicht.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Lebensräume für heimische Brutvögel und Fledermäuse sind in den randlichen Gehölzstrukturen nicht auszuschließen. Diese werden im Rahmen der Planung jedoch erhalten. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist daher auszuschließen.

Schutzgut Fläche: Die Planung sieht die Ausweisung einer Zusatznutzung als Parkplatz auf einer Grünlandfläche vor. Die Ausgleichsverpflichtung für den B-Plan Nr. 11, die auf der Fläche hätte erbracht werden sollen, wird in das Ökokonto der Gemeinde Busdorf in der Gemeinde Jagel verlagert.

Schutzgut Boden: Versiegelungen sind für die Zusatznutzung des Parkplatzes nicht vorgesehen. Durch die geplante zeitweise Nutzung kann es zu Bodenverdichtungen durch die Pkw kommen. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind jedoch nicht zu erwarten. Ausgleichsmaßnahmen werden nicht notwendig.

Schutzgut Wasser: Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen. Die Fläche wird nicht versiegelt oder befestigt, sodass sich keine Änderungen des Wasserhaushaltes ergeben.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die geänderte Darstellung des Flächennutzungsplanes und die künftige Zusatznutzung der Fläche als Parkplatz sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten. Die vorhandenen Vegetationsstrukturen werden erhalten. Versiegelungen erfolgen nicht.

Schutzgut Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die temporäre Nutzung der Wiese als Parkplatz nicht verursacht. Bauliche Anlagen sind nicht vorgesehen. Die einbindenden Grünstrukturen am Rand der Fläche werden erhalten.

Schutzgut kulturelles Erbe und Sachgüter: Archäologische Denkmale sind im Planbereich nicht bekannt. Das Plangebiet befindet sich jedoch in der Pufferzone des UNESCO-Weltkulturerbes Haithabu und Danewerk. Bei Durchführung einer archäologischen Untersuchung und unter frühzeitiger Beteiligung des ALSH bei allen künftigen Maßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Sachgüter sind von den Änderungen des Flächennutzungsplanes nicht betroffen.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind entsprechend der durchgeführten Natura 2000-Vorprüfung durch die zeitwiese Nutzung des Parkplatzes nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Busdorf sind zum Teil Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund des kleinflächigen Plangebietes sowie der vorgesehenen Gestaltung des Parkplatzes nicht als erheblich zu bezeichnen.

Nach Durchführung aller vorgesehener Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.