Mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Busdorf soll auf einer Grünlandfläche am Wikinger-Museum Haithabu eine zeitlich begrenzte, nachrangige Zusatznutzung als Parkplatz ermöglich werden. Die Fläche ist bislang Ausgleichsfläche für den B-Plan Nr. 11 und hätte entsprechend dieser Widmung der Sukzession überlassen werden sollen. Der Ausgleich wird an anderer Stelle erbracht und die Fläche umgewidmet.
Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Die Planung sieht die Ausweisung einer Zusatznutzung als Parkplatz für das Wikinger-Museum Haithabu vor. Wohngebäude sind im Nahbereich nicht vorhanden. Auswirkungen auf das Schutzgut ergeben sich nicht.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Lebensräume für heimische Brutvögel und Fledermäuse sind in den randlichen Gehölzstrukturen nicht auszuschließen. Diese werden im Rahmen der Planung jedoch erhalten. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist daher auszuschließen.
Schutzgut Fläche: Die Planung sieht die Ausweisung einer Zusatznutzung als Parkplatz auf einer Grünlandfläche vor. Die Ausgleichsverpflichtung für den B-Plan Nr. 11, die auf der Fläche hätte erbracht werden sollen, wird in das Ökokonto der Gemeinde Busdorf in der Gemeinde Jagel verlagert.
Schutzgut Boden: Versiegelungen sind für die Zusatznutzung des Parkplatzes nicht vorgesehen. Durch die geplante zeitweise Nutzung kann es zu Bodenverdichtungen durch die Pkw kommen. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind jedoch nicht zu erwarten. Ausgleichsmaßnahmen werden nicht notwendig.
Schutzgut Wasser: Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen. Die Fläche wird nicht versiegelt oder befestigt, sodass sich keine Änderungen des Wasserhaushaltes ergeben.
Schutzgut Klima/Luft: Durch die geänderte Darstellung des Flächennutzungsplanes und die künftige Zusatznutzung der Fläche als Parkplatz sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten. Die vorhandenen Vegetationsstrukturen werden erhalten. Versiegelungen erfolgen nicht.
Schutzgut Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die temporäre Nutzung der Wiese als Parkplatz nicht verursacht. Bauliche Anlagen sind nicht vorgesehen. Die einbindenden Grünstrukturen am Rand der Fläche werden erhalten.
Schutzgut kulturelles Erbe und Sachgüter: Archäologische Denkmale sind im Planbereich nicht bekannt. Das Plangebiet befindet sich jedoch in der Pufferzone des UNESCO-Weltkulturerbes Haithabu und Danewerk. Bei Durchführung einer archäologischen Untersuchung und unter frühzeitiger Beteiligung des ALSH bei allen künftigen Maßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Sachgüter sind von den Änderungen des Flächennutzungsplanes nicht betroffen.
Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind entsprechend der durchgeführten Natura 2000-Vorprüfung durch die zeitwiese Nutzung des Parkplatzes nicht zu erwarten.
Gesamtbeurteilung:
Mit der Umsetzung der Inhalte der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Busdorf sind zum Teil Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund des kleinflächigen Plangebietes sowie der vorgesehenen Gestaltung des Parkplatzes nicht als erheblich zu bezeichnen.
Nach Durchführung aller vorgesehener Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.