3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich
Unvermeidbare Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:
Schutzgut Boden
Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.
Bei den für eine zeitweise Nutzung als Ausweichparkplatz vorgesehenen Flächen handelt es sich aufgrund der bislang durchgeführten ortstypischen landwirtschaftlichen Nutzung als Grünland um Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.
Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens mit einer geringen Erheblichkeit einzustufen. Versiegelungen oder Befestigungen sind im Plangebiet nicht vorgesehen. Insofern wird auch kein Ausgleich erforderlich.
Ausgleichsfläche B-Plan Nr. 11
Das Plangebiet ist als Ausgleichsfläche für die Eingriffe des B-Planes Nr. 11 der Gemeinde Busdorf gewidmet. Die damit verbundene Sukzession ist bislang nicht erfolgt. Im Zusammenhang mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Ausgleich an anderer Stelle erbracht. Von der Änderung des Flächennutzungsplanes sind ca. 6.840 m² von Flurstück 92/3 betroffen. Das nördliche Flurstück wird nicht überplant und kann somit weiterhin als Ausgleichsfläche gewidmet bleiben.
Der Ausgleich von 6.840 m² wird künftig über das Ökokonto der Gemeinde Busdorf erbracht. Das Ökokonto befindet sich auf Flurstück 11/4 der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Jagel. Das Ökokonto wurde auf einer Fläche eingerichtet, die überwiegend als artenarmes Grünland einzustufen war. Im Süden der Ökokontofläche ist ein Laubwald vorhanden. In den nördlichen und östlichen Randbereichen finden sich Böschungen mit teilweise artenreichem Bewuchs. Das Grünland wird aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung genommen und dauerhaft extensiv unterhalten. Das Ökokonto ist zusätzlich mit Artenschutzmaßnahmen für Amphibien und Reptilien aufgewertet worden. Insgesamt sind drei Blänken angelegt worden. Als Landlebensräume wurden kleinere Gehölzinseln sowie Obstbäume gepflanzt. Zudem wurden Stein- und Stubbenhaufen als Versteck- und Besonnungsplätze geschaffen. Neben Amphibien und Reptilien profitieren auch verschiedene Vogelarten von den durchgeführten Maßnahmen.
Der Wald wird künftig der natürlichen Entwicklung überlassen. Zudem sind Nist- und Fledermauskästen installiert worden. Zur Erhöhung der Habitatvielfalt wird entlang des Waldrandes ein ca. 3-5 m breiter Saumstreifen entwickelt, der sich auch Sträuchern und Stauden zusammensetzt.
Mit dem Ökokonto (Az. 661.4.03.048.2021.00) ist ein hochwertiges und vielfältiges Habitat für verschiedene Tierarten geschaffen und nachhaltig gesichert worden. Unter Berücksichtigung des arten- und strukturarmen Ausgangsbiotopes und der Durchführung verschiedener Aufwertungsmaßnahmen wird für die Fläche ein fast gleicher Ausgleichswertigkeit pro Quadratmeter angesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Flächenausgleich von 6.840 m² für den B-Plan Nr. 11 der Gemeinde Busdorf auf eine tatsächliche Fläche von 6.886 m² im Ökokonto leicht erhöht. Diese Fläche weist rechnerisch einen Wert von 6.840 Ökopunkten auf.
Die Gemeinde Busdorf verzichtet aktuell auf eine formelle Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 zur Verlagerung der Ausgleichsfläche. Sie wird jedoch einen entsprechenden Hinweis in die Verfahrensakte zum Bebauungsplan N. 11 mit aufnehmen und diesen Punkt im Rahmen einer möglichen nächsten Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigen.