1.3.3 Schutzverordnungen
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des großflächigen Naturpark Schlei (§ 27 BNatSchG). Weitere Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind im Plangebiet und unmittelbar angrenzend nicht vorzufinden.
Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein sind ebenso wenig wie Waldflächen betroffen.
Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet liegt nordöstlich bzw. südöstlich in einer Entfernung von jeweils ca. 45 m (FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“). Das EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“ liegt ca. 1.100 m nordöstlich. Das Plangebiet befindet sich in räumlichem Zusammenhang mit der bebauten Ortschaft von Güby. Zwischen dem geplanten Wohngebiet und den Natura 2000-Gebieten befinden sich die vorhandene Wohnbebauung bzw. der Golfplatz, sodass keine erstmalige Beunruhigung und kein Heranrücken an die Natura 2000 Gebiete erfolgt. Von dem Vorhaben sind im Wesentlichen die Wirkfaktoren Bodenversiegelung, Veränderung des Wasserhaushalts und Veränderung des Landschaftsbildes zu erwarten. Zudem sind Eingriffe in das Knicknetz nicht zu vermeiden. Erhebliche Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes führen können, sind aufgrund der geringen Größe des Vorhabens, der umliegenden Nutzungen sowie den zu erwartenden Wirkfaktoren mit geringen Reichweiten nicht zu erwarten.
Die Knicks im Plangebiet sind als geschützte Biotope gem. § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG zu bewerten. Weitere geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG liegen nicht vor.