Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"
Textliche Festsetzungen
Pflanzliste 1 - Obstbaumpflanzungen auf den Grundstücken
Alle Obstsorten sind als Hochstamm (Kronenhöhe 1,6 m) mit einem Stammumfang von mind. 12/14 cm zu pflanzen. Bei Apfel ist eine Sämlingsunterlage oder eine starkwachsende vegetative Unterlage, bei Birne und Kirsche eine Sämlingsunterlage nötig.
Apfel - alte Sorten aus dem östlichen Hügelland -
Schöner aus Bath Maren Nissen Wilstedter Apfel
Jakob Lebel Filippas Apfel Schöner von Boskoop
Roter Astrachan Prinzenapfel Ruhm von Kirchwerder
Birne
Graf Moltke Bunte Julibirne Köstliche v. Charneu
Süßkirsche
Kassins Frühe Hedelfinger Riesen Schneiders späte Knorpel
Sauerkirsche
Koröser Weichsel Morellenfeuer
Um eine ausreichende Befruchtung sicherzustellen, müssen immer mindestens zwei Bäume (besser mehrere) verschiedener Sorten der gleichen Art (Apfel, Birne oder Kirsche) nebeneinanderstehen. Es empfiehlt sich wegen der Gleichzeitigkeit der Blüte, jeweils Baumgruppen von Früh-, Herbst- und Wintersorten zu bilden.
Zwetsche
Borsumer Zwetsche
Wangenheims Frühzwetsche
Althans Reneklode
Pflaumen und Zwetschen sind selbstfruchtbar (außer Althans Reneklode)