Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 4. Vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 9 "Tischlerei Pfeiffer"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3. Fachplanungen

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt Bäume und unterirdische Leitungen und Kanäle", Gemeinschaftsausgabe der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall und dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches, Ausgabe 2013, siehe insbesondere Abschnitt 6.3, zu beachten. Durch die Baumpflanzungen sind Behinderungen beim Bau, der Unterhaltung und Erweiterung der Leitungen auszuschließen.

3.1 Versorgung

Die Wasserversorgung wird durch Anschluss an das zentrale Leitungsnetz des Wasserzweckverbandes Ostangeln sichergestellt. Anbindepunkte bestehen in der Straße „Am Wasserwerk“ sowie in der Straße „An de Diek“.

Die Gemeinde ist Träger der Löschwasserversorgung gemäß § 2 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein. Die Planung und die Herstellung der Anlagen zur Löschwasserversorgung (Hydranten, Vorschieber) sind im Auftrag des Vorhabenträgers und in Abstimmung mit der Gemeinde und der Freiwilligen Feuerwehr durchzuführen. Die festgelegte Lage der Hydranten ist zur Dimensionierung der Leitungen und damit zur Kostenschätzung erforderlich, daher wird der Vorhabenträger in Absprache mit der Gemeindewehrführung dem Wasserzweckverband Ostangeln die gewünschten Hydrantenstandorte übergeben. Zudem kann der Wasserzweckverband Ostangeln wegen Einhaltung der DVGW Richtlinien (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.), Blatt W 405 (Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen) zu Rate gezogen werden. Die Kosten für die Löschversorgung sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland) sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.

Die Strom- und Wärmeversorgung erfolgt durch die Schleswig-Holstein Netz AG. Die Anschlüsse an die vorhandenen Leitungsnetze erfolgen über die Straßen „Am Wasserwerk“ und „An de Diek“.

Anschlüsse an das Leitungsnetz für Telekommunikationsdienstleistungen sind in den beiden genannten Straßen möglich.

3.2 Entsorgung

Das auf den Straßen- und Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser wird in das neuzubauende Regenrückhaltebecken (RRB) im westlichen Bereich des Teilgebietes GE2 eingeleitet. Bei der Dimensionierung des RRB sind die regional verstärkt auftretenden Starkniederschläge zu berücksichtigen und deren hydraulische Wirksamkeit rechnerisch gegenüber dem Wasser- und Bodenverband nachzuweisen. Der Einleitpunkt aus dem RRB in den Verbandsvorfluter ist mit dem Wasser- und Bodenverband abzustimmen. Bei Starkniederschlägen und eingeschränkten Ablauf der Knorrau durch hohe Wasserstände in der Ostsee, kann es zu einem Anstieg der Wasserstände in der Knorrau kommen. Diese Maximalwasserstände sind bei der Planung des RRB zu berücksichtigen.

Die Verbandsvorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Geltinger- und Stenderuperau werden zunehmend durch kurzzeitige Spitzenabflüsse, verursacht durch den steigenden Versiegelungsanteil, belastet. Bei einer Einleitung von Niederschlagswasser aus versiegelten Flächen in einen Verbandsvorfluter, darf die Einleitungsmenge in der Summe 10 l/s nicht überschreiten. Im Rahmen der Erschließungsplanung werden die erforderlichen Nachweise erbracht und die wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung des Wassers in den Verbandsvorfluter beantragt.

Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über die gemeindliche Kläranlage südlich des Wendeplatzes in der Straße „An de Diek“ mit einen Anschluss an das dort vorhandene Leitungsnetz. In den Klärteich im südlichen Bereich des Teilgebietes GE1 wird das Schmutzwasser des Wohngebäudes östlich der Feuerwehr (Flurstück 58/8) eingeleitet. Dieser Klärteich wird zugunsten der privaten Erschließungswege an die westliche Plangebietsgrenze verschoben.

Die Abfallbeseitigung erfolgt durch die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH. Die Straßenrandentsorgung der Abfallbehälter ist entsprechend sicher zu stellen. Die Erschließung ist so konzipiert, dass ein Rückwärtsfahren der Müllfahrzeuge nicht erforderlich ist. Die Fahrzeuge können das Plangebiet über die ringförmig angelegten Privatwege zwischen den Straßen An de Diek und der Straße Am Wasserwerk durchfahren. Die Abfallbehälter werden an die nächste durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle gebracht, siehe hierzu auch die Ausführungen im Kap. 2.4. „Verkehrsflächen“.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei der Bepflanzung der Erschließungsflächen mit Bäumen sowie beim Aufstellen der Straßenbeleuchtung die lichte Durchfahrtshöhe von mindestens 4 m zuzüglich eines Sicherheitsabstands eingehalten wird. Bäume, Astwerk, Dächer und Straßenbeleuchtung dürfen nicht in das Lichtraumprofil ragen oder die Durchfahrtsbreite der Straße bzw. Wege einengen.

lm Zuge der Bauleitplanung wird zudem auf folgende grundsätzliche Bestimmungen verwiesen: die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS), die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) 1, die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 43, die DGUV-Regel (114-601), die ,,Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ RASt 06, die Ausführungen der zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) in der Broschüre ,,DGUV Information 214-033 Mai 2012 (aktualisierte Fassung April 2016).