Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

5. Gestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 84 LBO)

5.1 Gestaltung und Zulässigkeit von Werbeanlagen

Werbeanlagen sind ausschließlich in räumlichem Zusammenhang mit der Stätte der Leistung zulässig.

Flächige Werbeanlagen und Schriftzüge aus einzelnen Buchstaben dürfen insgesamt 15% der jeweiligen Fassadenfläche nicht überschreiten.

Bewegtes bzw. blinkendes Licht ist unzulässig.

Beleuchtete Werbeanlagen auf den Teilflächen 1, 2, 5, 7-9 (siehe 6.1) sind ausschließlich an der dem Landschaftsraum abgewandten, erschließungsseitigen Gebäudefront zulässig.

6. Immissionsschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 23 a + b und Nr. 24 BauGB)