Die Stadt Quickborn hat aufgrund der Lage in der Metropolregion Hamburg sowie der guten verkehrlichen Anbindung eine erhöhte Nachfrage nach Gewerbegrundstücken. Da die vorhandenen Gewerbeflächen nahezu ausgeschöpft sind, soll das nordöstlich von Quickborn gelegene Gewerbegebiet Nord mit einem 3. Teilabschnitt auf einer südlich angrenzenden Ackerfläche erweitert werden, um die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Die Entwicklung des Gebietes erfolgt gemeinsam mit der WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH.
Die Erschließung der Erweiterungsfläche erfolgt über das bestehende, nördlich angrenzende Gewerbegebiet. Die dort verlaufende „Pascalstraße“ wird nach Süden verlängert und erschließt die Erweiterungsfläche mittels einer Ringerschließung. An der nördlichen Geltungsbereichsgrenze endet die Erschließung an einer potentiellen Erweiterungsfläche.
Es ist die Ausweisung von Gewerbegebietsflächen geplant. Die Grundflächenzahl (GRZ) als Maß der baulichen Nutzung wird mit 0,8 festgesetzt. Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt 15,00 m.
Die Straßenquerschnitte haben incl. Parkstreifen, Grünstreifen und Gehweg eine Breite von 21,60 m bzw. 13,50 m. In Ost- West-Richtung ist im Bereich einer das Gebiet querenden Hochspannungsleitung die Anlage einer 5,00 m breiten Geh- und Radwegetrasse vorgesehen. Diese wird im Nordosten an die Pascalstraße angebunden und mündet an der westlichen Grenze in den Ohlmöhlenweg.
Die vorhandenen randlichen Grünstrukturen (Knicks, Baumreihen) werden weitestgehend in die Planung integriert.
Im Nordwesten wird der Geltungsbereich auf die westliche Seite des Öhlmöhlenweges ausgeweitet, um ein bestehendes Regenrückhaltebecken und eine Erweiterungsfläche für die Regenrückhaltung einzubeziehen.
Es entstehen ca. 155.000 m² Gewerbegebietsfläche. Für Straßenverkehrsflächen, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung und Versorgungsflächen sind ca. 32.000 m² erforderlich.
Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 37, Teil 3 hat eine Größe von ca. 22,65 ha.
Bei den durch den B-Plan überplanten Flächen handelt es sich zum überwiegenden Teil um landwirtschaftliche Nutzflächen, die als Acker bewirtschaftet werden.
Im Umweltbericht werden die durch den Eingriff verursachten voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung bezogen auf die Schutzgüter nach § 1 (6) Nr. 7 a-d BauGB dargestellt und bewertet (siehe Kap.8.2).