Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.3. Artenschutz

Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange wurde für das Bearbeitungsgebiet ein faunistisches Fachgutachten inklusive einer artenschutzrechtlichen Bewertung gemäß §§ 44/45 BNatSchG erarbeitet (GFN, 2019).

Es wurden Erfassungen für die Artengruppen Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien und für die Haselmaus durchgeführt, da für diese entsprechend hohe Habitatpotenziale im Geltungsbereich vorhanden sind.

Detaillierte Angaben sind dem beiliegenden faunistischen Gutachten zu entnehmen.

4.4. Biotoptypen

Eine ausführliche Bestandsaufnahme der Biotoptypen im Plangebiet und Umfeld wurde vom Büro GFN (Mai 2019) als separates Gutachten erarbeitet. Eine detaillierte Bestandskarte der Vegetation im Geltungsbereich befindet sich im Grünordnerischen Fachbeitrag (Büro IPP, Mai 2019).

4.5. Regionales Gewerbeflächenkonzept A7-Süd

Im Zuge der Erstellung des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes A7-Süd (cima 2015) wurden das aktuelle, bestehende Gewerbeflächenangebot der gesamten Region sowie deren Potenzialflächen innerhalb dieser Standorte detailliert betrachtet. Entsprechend dieses Konzeptes wurden im gesamten Gebiet des Planungsraumes der Region A7-Süd insgesamt 37 Gewerbestandorte auf ihre potenzielle überörtliche Bedeutsamkeit und ihre gewerblich nutzbaren Entwicklungsflächen hin überprüft, was einer umfangreichen Standortalternativenprüfung entspricht.

Einen wesentlichen Faktor für die Qualität neuer Gewerbegebietsstandorte stellte hierbei der Entwicklungsbezug zur Landesentwicklungsachse A7 dar.

Für die Stadt Quickborn steht kaum gesichertes Gewerbebauland zur Verfügung, das Plangebiet wird aber laut Ergebnis der cima als umfangreicher Ergänzungsraum im direkten Anschluss an das Gewerbegebiet Nord für die künftige überörtlich bedeutsame Gewerbeflächenentwicklung empfohlen:

„Das vorhandene Gewerbegebiet besitzt kaum noch Entwicklungsmöglichkeiten. Der Standort liegt aber unmittelbar an der Autobahnanschlussstelle und in attraktiver Nähe zu den internationalen Gateways. Innerhalb der Stadt Quickborn ist der Standort der attraktivste Suchraum für eine überörtlich bedeutsame Gewerbeflächenentwicklung. Ca. 45 ha Ergänzungsraum könnten am Standort realisiert werden.“

Dieses Gebiet fällt unter die Kategorie „Ergänzungsräume“, da es gewerbliche Entwicklungspotenziale aufweist, die bisher planungsrechtlich aber noch nicht verankert worden sind. Diese Ergänzungsmöglichkeiten sind auf Grund der besonderen Lagegunst in ihrem jeweiligen Teilmarkt in Betracht zu ziehen. Es handelt sich um Standorte mit einer überörtlichen Bedeutsamkeit. Insbesondere den Standort Quickborn betreffend besteht eine verknappte Angebotssituation und ein erhöhter Nachfragedruck, was nicht zuletzt aus der Nähe zu Hamburg resultiert.

Auf eine weiterführende Prüfung verschiedener Standortalternativen wird an dieser Stelle mit Verweis auf das Regionale Gewerbeflächenkonzpet A7-Süd verzichtet.