Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn
Begründung
5.1. Städtebauliches Konzept
Wegen einer bestehenden hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen und der optimalen Lagequalität in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn A7wird das Gewerbegebiet Nord der Stadt Quickborn weiterentwickelt. Die im Südosten direkt an das bestehende Gewerbe angrenzende Fläche bietet sich zur Verortung weiterer Gewerbebetriebe an (vgl. Kap. 4.5). Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37, Teil 3 erfolgt daher als Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Nord, dabei soll sich am bisherigen Branchenmix der bereits existierenden, angrenzenden Gewerbegebiete orientiert werden. Die bereits im B-Plan Nr. 37, Teil 2 angelegte Fortsetzung der Pascalstraße dient als Haupterschließung. Diese wird als Ringstraße ausgeführt und gliedert das Gewerbegebiet in einen südlichen Bereich mit großen, tiefen Baugrundstücken und einen feiner gegliederten nördlichen Bereich. Den Grundstückszuschnitten entsprechend sind im südlichen Bereich Betriebe mit größerem Flächenbedarf vorgesehen, während im nördlichen Bereich vor allem Flächen für kleinere Gewerbeeinheiten bereitgestellt werden sollen. Die Gebäudehöhen werden für alle Baufelder auf eine maximale Höhe von 15 m begrenzt. Damit erfolgt keine in der Höhe abfallende Zonierung zu den Randbereichen des Gewerbegebietes. Eine solche Staffelung der maximalen Gebäudehöhen wird städtebaulich als nicht erforderlich bewertet, da das Gewerbegebiet im Süden von Waldflächen eingefasst wird. Eine Abmilderung der Fernwirkung der Gebäude zugunsten des Landschaftsbildes ist daher nicht erforderlich. Als Maß der baulichen Nutzung wird eine GRZ von 0,8 festgesetzt, sodass die Grundstücke einer dem Gebietstypen Gewerbegebiet (GE) entsprechenden maximalen Bebauung zugeführt werden können. Diese Festsetzung erfolgt auch vor dem Hintergrund einer zentral im Gebiet gelegenen 380-kV-Leitung, welche großflächige Nutzungseinschränkungen für die gewerbliche Nutzung mit sich bringt. Die hiervon betroffenen Flächen werden zu großen Teilen genutzt, um über anzulegende öffentliche Grünflächen und Wegeverbindungen eine Gliederung des Gewerbegebietes zu erreichen. Im Südosten, Süden, Westen und Norden wird das Gewerbegebiet entlang seiner Außenkanten zudem durch öffentliche, naturnah zu gestaltende Grünflächen gefasst. Eine direkt an die Pascalstraße angebundene, mittig durch das Gewerbegebiet verlaufende Fuß- und Radwegeverbindung in Ost-West-Ausrichtung schafft eine Fuß- und Rad-Anbindung in Richtung Quickborn-Ort sowie die umliegenden Natur- und Freiräume. Dadurch entsteht auch ein Erholungswert für die Beschäftigten der Betriebe und die weitere Öffentlichkeit.