Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Großensee Nr. 2 - Aufhebung und Neuaufstellung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.2.1.4. Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand/Vorbelastung

Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Durch die Neuaufstellung des B-Planes Nr. 2 ergeben sich für dieses Schutzgut keine Veränderungen.

Zur Verringerung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind bei der Umsetzung von Baumaßnahmen folgende Punkte zu berücksichtigen:

- Beseitigung von baubedingten Verdichtungen des Bodens.

- Sicherung der Baufahrzeuge vor Leckagen mit wassergefährdenden Stoffen.

- Anlage von Stellplätzen, Zufahrten und Wegen mit geringer Frequentierung in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise.

8.2.1.5. Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand/Vorbelastung

Das Gebiet ist bereits bebaut. Durch den Rückbau der Bushaltestelle wird mehr Fläche entsiegelt als zusätzlich überbaut wird. Insofern verringert sich Versiegelung und damit die Abstrahlungsfläche geringfügig.

Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen

Es entsteht durch die zusätzliche Bebauung eine leichte Erhöhung der Abstrahlungsfläche, die sich nur geringfügig auf das Kleinklima auswirkt. Betriebsbedingte Emissionen durch Heizungen und Individualverkehr erhöhen sich leicht. Nach wie vor wird es durch das vergleichsweise ländlich strukturierte Umfeld und das durch die Lage zwischen Nord- und Ostsee geprägte gemäßigte, feucht temperierte, ozeanische Klima in Schleswig-Holstein zu einem hohen Luftaustausch im Gebiet kommen.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Da es sich um die Neuaufstellung eines B-Planes für ein bestehendes Baugebiet handelt, wird sich bei Nichtdurchführung der Planung gegenüber dem heutigen Zustand nichts ändern.

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen sind für dieses Schutzgut nicht erforderlich. Eine Verringerung der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

- Durchgrünung des Baugebietes z.B. auch mit Fassadenbegrünung, Dachbegrünung

- Pflanzung von Bäumen (auf privaten und öffentlichen Flächen)

- Minimierung von Versiegelung

- Minderung von Abwärmeproduktion durch Isolierung von Gebäuden, verdichtete Bauweise.

- Weitgehende Nutzung regenerativer Energien, z. B. Solarenergie (Photovoltaik, Solarzellen)

8.2.1.6. Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild

Derzeitiger Zustand/Vorbelastung

Da es sich um ein bestehendes Wohngebiet handelt, wird das Ortsbild durch Bebauung, Straßen und Gärten geprägt. Die ursprüngliche Landschaft ist bereits überbaut, so dass bzgl. dieses Schutzgutes von einer erheblichen Vorbelastung auszugehen ist.

Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen

Es wird am südlichen Rand ein zusätzliches Baufeld entstehen, auf dem ein zweigeschossiger Baukörper errichtet werden kann. Durch die bereits vorhandene Bebauung, die auch auf den benachbarten Baufelder zweigeschossig ist, ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als gering einzustufen.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Da es sich um die Neuaufstellung eines B-Planes für ein bestehendes Baugebiet handelt, wird sich bei Nichtdurchführung der Planung gegenüber dem heutigen Zustand nichts ändern.

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Gesonderte Ausgleichsmaßnahmen sind für dieses Schutzgut nicht erforderlich. In der Umsetzung sollten an der östlichen Seite des Grundstücks Eingrünungsmaßnahmen durch Bäume und/oder Hecken erfolgen, um den Baukörper gegenüber der Landschaft abzuschirmen. Gleichwohl befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite der Rausdorfer Straße ein vorhandener Knick, der diese Funktion bereits übernimmt.