8.1.3. Alternativenprüfung
Alternativen kommen nicht in Betracht, da es sich um die Neuaufstellung eines B-Planes handelt. Das Gebiet ist bereits bebaut.
Alternativen kommen nicht in Betracht, da es sich um die Neuaufstellung eines B-Planes handelt. Das Gebiet ist bereits bebaut.
Bezogen auf die Schutzgüter nach § 1 (6) Nr. 7 a-d BauGB werden nachfolgend die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Neuaufstellung des B-Planes Nr. 2 dargestellt und bewertet.
Im Einzelnen findet, soweit sachlich angemessen, für jedes Schutzgut die folgende Gliederung Anwendung:
• Derzeitiger Zustand / Vorbelastung
• Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
• Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
• Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
• Bewertung