Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Großensee Nr. 2 - Aufhebung und Neuaufstellung

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.3. Flächennutzungsplan

Für die Gemeinde Großensee gilt der genehmigte Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen. Der Flächennutzungsplan weist die im Zuge der Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 zu überplanende Fläche als vorhandene oder geplante Wohnbaufläche aus. Umgeben ist die Fläche vor allem von weiteren Wohnbauflächen sowie landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Osten grenzt die Planfläche direkt an ein Landschaftsschutzgebiet, angrenzend im Südwesten befinden sich als Kleinsiedlungsgebiete festgesetzte Flächen. Zudem befinden sich im direkten Umfeld eine öffentliche Grünfläche sowie als Garten-, Hof- und Gebäudeflächen außerhalb der Baugebiete festgesetzte Flächen.

Die Ziele und Zwecke der Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr.2 der Gemeinde Großensee lassen sich aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln, sodass das Planvorhaben dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entspricht.

Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

2.2.4. Benachbarte Bebauungspläne

An die zu überplanende Fläche grenzen keine rechtskräftigen Bebauungspläne an.

Im Südwesten des Plangebietes befindet sich in etwa 100m Entfernung der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Großensee.

Der Geltungsbereich des bisher gültigen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde aus dem Jahr 1969/70 ist Gegenstand dieses Vorhabens der Aufhebung und Neuaufstellung. Der Geltungsbereich ist im Wesentlichen geprägt durch als Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzte Flächen, die sich in der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse und der Geschossflächenzahl unterscheiden. Im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplanes ist vorgesehen, im südwestlichen Bereich ein weiteres Baufeld auszuweisen und die entsprechende Fläche so einer Wohnnutzung zuzuführen.

Abbildung 4: aufzuhebender Bebauungsplan Nr. 2

2.3. Verfahrensschritte

Im Rahmen der Bauleitplanung sind bisher folgende Verfahrensschritte durchgeführt worden:
Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Großensee14.12.2017
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)18.06.2018 – 06.08.2018
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer Bürgerversammlung22.06.2018 – 06.07.2018
Entwurfs- und Auslegungsbeschlussausstehend
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)ausstehend
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)ausstehend
Satzungsbeschlussausstehend