3.3. Größe
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt 2,14 ha.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt 2,14 ha.
Der Geltungsbereich ist vornehmlich durch Wohnbebauung geprägt. Es dominieren Einzelhäuser, im nördlichen und südwestlichen Bereich des Geltungsbereiches befindet sich Geschosswohnungsbau. Umgeben wird der Geltungsbereich im Westen durch ein direkt angrenzendes Landschaftsschutzgebiet sowie Einzelhäuser. Südlich schließt das Plangebiet direkt an Wohnbebauung an. Der südwestliche bis nordwestliche Bereich des Plangebietes wird durch landwirtschaftlich genutzte Flächen abgegrenzt. Im Südwesten befindet sich zudem eine bisher nicht genutzte Grünfläche, die in die Planungen zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 mit einbezogen werden soll.
Aufgrund dessen, dass es sich bei der Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Großensee um die städtebauliche Neuordnung des Planungsrechts für den Geltungsbereich eines bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes handelt, besteht für das geplante Vorhaben keine Standortalternative.