Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Großensee Nr. 2 - Aufhebung und Neuaufstellung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.5. Stellplätze, Garagen und überdachte Stellplätze (§ 12 Abs. 6 BauNVO i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB)

Um die im Gebiet vorhandenen, von Bebauung freigehaltenen Strukturen zu erhalten, sind Garagen und überdachte Stellplätze lediglich innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Eine Ausnahme bildet der Bereich des Geschosswohnungsbaus in den Baufeldern 1, 4, 5, 6, und 7. Hier dürfen Garagen und überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden, sodass jeweils eine angemessene und als notwendig erachtete Stellplatzfläche für die Anwohner zur Verfügung gestellt werden kann.

5.6. Gestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 84 LBO)

Gestalterische Festsetzungen werden nicht getroffen, da das städtebauliche Bild bereits jetzt sehr heterogen ist.

5.7. Erschließung