Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Großensee Nr. 2 - Aufhebung und Neuaufstellung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.7.1. Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung folgt der Bestandsituation. Anpassungen gibt es im Bereich des ruhenden Verkehrs und der ÖPNV-Anbindung.

Kfz-Verkehr

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt wie bisher über die Rausdorfer Straße und die Trittauer Straße. Die innere Erschließung über die Bogenstraße bleibt erhalten. Es ist zudem geplant, das neu entstehende Baufeld zukünftig über die Straße Kamphöhe zu erschließen.

Ruhender Verkehr

Im Plangebiet sind in ausreichendem Maße Stellplätze und Parkplätze vorhanden. Es ist vorgesehen, in der Rausdorfer Straße auf Höhe der Bauflächen 2 und 3 öffentlichen Parkraum zu schaffen und damit das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu verhindern und den Verkehr an dieser Stelle somit übersichtlicher zu gestalten.

Fußläufige Erschließung

Die fußläufige Erschließung erfolgt in Form eines Stichweges in Verlängerung der Bogenstraße zur Trittauer Straße.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Derzeit findet die Erschließung über die öffentlichen Nahverkehr über die Bushaltestelle „Kamphöhe“ im Südwesten des Plangebietes statt. Diese Fläche ist in Zukunft für eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Eine Verlegung der Bushaltestelle in Richtung Südwesten, bis zur Höhe der Einmündung der Straße Brookwisch in die Rausdorfer Straße ist angedacht. Hier könnte eine Öffnung der Rausdorfer Straße auf Höhe des Sammelparkplatzes erfolgen, sodass der Busverkehr über den südöstlichen Abschnitt der Rausdorfer Straße wieder auf den Hauptverlauf der Straße zurückgeführt werden kann.

Bei beabsichtigter Umsetzung der Verlagerung oder Aufhebung der Bushaltestelle mit Wendeschleife ist die Gemeinde gehalten, sich vorab mit den Akteuren, hier vor allem den Betreibern des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auseinanderzusetzen, um eine einvernehmliche Lösung insbesondere für den teilweise umfänglichen Schülertransport zu gewährleisten.

5.7.2. Flächen für die Rückhaltung u. Versickerung von Niederschlagswasser

Für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser wird die vorhandene Infrastruktur genutzt.

5.7.3. Technische Infrastruktur

Wasserversorgung

Für die Wasserversorgung ist der Zweckverband Obere Bille zuständig.

Schmutzwasserentsorgung

Die Abwasserbeseitigung erfolgt ebenfalls über den Zweckverband Obere Bille.