Derzeitiger Zustand/Vorbelastung
Gemäß Landschaftsplan liegt die Gemeinde im Stormarner Endmoränengebiet, einem Teilraum des Ostholsteinischen Hügellandes. Sie liegt im Bereich der äußeren Eisrandlagen der Gletschervorstöße der Weichseleiszeit. Geologie und Relief sind daher oberflächlich durch weichseleiszeitliches Gletschereis und durch Schmelzwasser geprägt worden. Daraus erklärt sich auch das stark bewegte Relief im Bereich des Kuckucksbergs.
Bodenuntersuchungen liegen nicht vor. Es gibt keine Hinweise auf Altablagerungen/Altlasten.
Vorbelastungen sind durch die bereits erfolgten Bebauungen und Erschließungen gegeben. Dadurch wurde vielerorts in das natürliche Relief eingegriffen, so dass es stellenweise sehr stark überformt ist.
Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Der Bebauungsplan lässt eine behutsame bauliche Erweiterung zu, so dass zusätzliche Flächen überbaut und versiegelt werden können. Durch Überbauung mit Gebäuden und Versiegelung wird der Boden seine Funktionen als Nährstoff- und Wasserspeicher sowie Filter und Puffer für Schadstoffe nicht mehr erfüllen können.
Der B-Plan legt für unterschiedliche Teilbereiche das zulässige Maß der baulichen Nutzung fest. Für die meisten Teilgebiete wird eine geringe Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 festgesetzt, für kleinere Teilbereiche auch 0,25 bis 0,4.
Im gemeinsamen Runderlass „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Innenministerium und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, 2013) heißt es unter Punkt 2:
„Bebauungspläne, die lediglich den baulichen Bestand oder zulässige, aber noch nicht realisierte Eingriffe festschreiben, Nutzungsänderungen im Bestand ermöglichen oder einzelne Nutzungen ausschließen, bereiten dagegen keine Eingriffe vor.“
Dieses gilt für die Neuaufstellung des B-Planes Nr. 1 in Lütjensee. Somit ist davon auszugehen, dass es gemäß Erlasslage zu keinen Eingriffen kommt. Daher ist für das Schutzgut Boden weder eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung noch die Bereitstellung von Ausgleichsflächen erforderlich.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Es kann davon ausgegangen werden, dass sich bei Nichtdurchführung der Planung die Tendenz einer baulichen Verdichtung und der Teilung von Grundstücken fortsetzt. Ohne einen regulierenden B-Plan würde es langfristig zu stärkeren Eingriffen in das Schutzgut Boden kommen und mehr Flächen überbaut und versiegelt werden. Dadurch würde sich langfristig auch das so typische Ortsbild des Kuckucksbergs verändern.
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Da durch diesen B-Plan gemäß Baurechtserlass (siehe oben) keine Eingriffe vorbereitet werden, sind Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Boden nicht erforderlich.
Bei möglichen Bautätigkeiten sind folgende Punkte zur Vermeidung und Minderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu berücksichtigen:
Schutz des Oberbodens bei Baumaßnahmen nach § 202 BauGB und DIN 18915 z. B. durch Ansaat von Bodenmieten,
Beseitigung baubedingter Verdichtungen des Bodens
Trennung von Ober- und Unterboden, fachgerechte Verwertung bzw. Wiedereinbau
Beschränkung von Baustellenverkehr, Baustraßen, Baustelleneinrichtungen etc. auf dem Bereich der Baufelder außerhalb der geplanten bzw. bestehenden Grünflächen zur Vermeidung weiterer Verdichtungen und Beeinträchtigungen von Böden
Anlage von Stellplätzen, Zufahrten und Wegen auf privatem Grund in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise
flächensparende Lagerung von Baumaterialien, Erdaushub etc.;