Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich Heidegarten" der Gemeinde Rieseby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.2 Fachplanungen

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:

Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021

Die Gemeinde Rieseby wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein (2021) als ‚Ländlicher Raum‘ eingestuft. Sie befindet sich im 10 km-Umkreis um das Mittelzentrum Eckernförde sowie in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.

Regionalplan für den Planungsraum III

Der Regionalplan für den Planungsraum III (2000) weist der Gemeinde Rieseby eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen zu. Diese Gemeinden sollen sich unterhalb der Ebene der ländlichen Zentralorte stärker entwickeln als die anderen nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinden. Die Leistungsfähigkeit der zentralen Orte soll dabei gewahrt bleiben.

Der Entwurf des Regionalplanes für den neuen Planungsraum II (2023) weist der Gemeinde Rieseby weiterhin eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen zu. Diese Gemeinden sind im Planungsraum ergänzende Schwerpunkte für Wohnungsbau und Gewerbe.

Weiterhin grenzt das Plangebiet an ein Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft sowie an ein Vorbehaltsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe.

In der Teilfortschreibung des Regionalplanes zum Thema Windenergie an Land (2020) befindet sich das nächstgelegene Vorranggebiet für Windenergieanlagen PR2_RDE_301 in einem Abstand von ca. 1,5 km südlich und das Gebiet PR2_RDE_009 ca. 3,4 km östlich des Plangebietes.

Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Rieseby (Ursprungsfassung 1974) stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar.

In der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, die ursprünglich parallel zu diesem Bebauungsplan aufgestellt wurde, inzwischen aber bereits genehmigt ist, wird das Plangebiet als Wohnbaufläche gem. § 1 Bas. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt. Inhaltlich entwickelt sich der Bebauungsplan demnach aus den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes.

Bestehende Bebauungspläne

Im Nordosten den Plangebietes befindet sich auf dem Flurstück 4/27 eine im Bebauungsplan Nr. 12 überplante und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzte Fläche, die im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens zu einem Allgemeinen Wohngebiet überplant wird.

Bezüglich dieses Teilbereiches werden die geltenden Festsetzungen des B-Planes Nr. 12 durch die Festsetzungen des B-Planes Nr. 26 ersetzt.

Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II

In den Karten 1 und 2 des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II (2020) sind für das Plangebiet keine Darstellungen enthalten.

Nach Karte 3 liegt das Plangebiet in einem Gebiet mit oberflächennahen Rohstoffen. Westlich angrenzend befindet sich das Geotop Os 003 (Oser/Wallberg).

Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Gemeinde Rieseby ist der Osten des Plangebietes als Fläche für die Siedlungsentwicklung dargestellt (beidseitig des Sönderbyer Weges). Westlich angrenzend ist eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorhanden. Diese Darstellung diente der Vorbereitung möglicher zukünftiger Maßnahmen als Vorsorgeflächen für Renaturierungsmaßnahmen. Konkrete Vorgaben wurden nicht getroffen. Maßnahmen wurden bis heute nicht entwickelt und umgesetzt. Die Fläche wird noch immer als Ackerfläche intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die Darstellung ist charakteristisch für die Landschaftspläne aus den 1990er Jahren. Zu dieser Zeit wurden Ausgleichsflächen für die Siedlungsentwicklung typischerweise unmittelbar angrenzend an den zu bebauenden Flächen entwickelt. Der Landschaftsplan der Gemeinde Rieseby bereitet dieses Vorgehen vor. In der jüngeren Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Ausweisung von Ausgleichsflächen unmittelbar angrenzend an die Wohnbebauung zum einen die Siedlungsentwicklung einschränkt und zum anderen häufig auch dazu führt, dass aufgrund nicht zulässiger Nutzungen vonseiten der Privatgrundstücke das Entwicklungsziel der Ausgleichsflächen nicht adäquat erfüllt wird. Von der Ausweisung von Ausgleichsflächen unmittelbar angrenzend an ein Baugebiet wird dementsprechend heute abgesehen.

Eine weitere Maßnahmenfläche befindet sich im Nordosten des Plangeltungsbereiches. Diese Ausgleichsfläche wurde im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 12 festgesetzt und angelegt. Weiterhin werden der westlich angrenzende Wald und der nördlich vorhandene Knick im Landschaftsplan dargestellt. Nördlich des Waldes ist eine Fläche als mögliche Waldentwicklungsfläche gekennzeichnet.

Die überwiegenden Flächen des Planbereiches liegen außerhalb der damals dargestellten Grenzen der Siedlungsentwicklung.

Weiterhin werden zahlreiche überpflügte Hügelgräber als archäologische Denkmale auf der Fläche gekennzeichnet.

Durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes ergibt sich eine Abweichung von den Darstellungen des Landschaftsplanes. In der Gemeinde besteht eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Es handelt sich bei der nun überplanten Fläche um eine Ackerfläche und um eine Ausgleichsfläche, die jeweils an schon vorhandene Wohnbebauung grenzen. Die Ackerfläche hat aufgrund ihrer intensiven Nutzung nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für verschiedene Tierarten. Eine Bebauung dieser Fläche führt zu der Erweiterung der nördlich und östlich angrenzenden Wohngebiete.

Die ebenfalls überplante Ausgleichsfläche des B-Planes Nr. 12 hätte seit ca. 26 Jahren der Sukzession überlassen werden sollen. Augenscheinlich werden Teile der Fläche stetig genutzt und gepflegt, sodass sich insgesamt kein Zustand eingestellt hat, der nach Jahrzehnten der natürlichen Entwicklung zu erwarten wäre. Die Fläche würde bei einem Erhalt künftig vollständig innerhalb der Wohnbebauung Riesebys liegen, wodurch weitere Störungen und eine geringe Lebensraumeignung zu erwarten sind. Die Ausgleichsfläche wird daher umgewidmet und unter Berücksichtigung der potenziellen Entwicklungszeit an anderer Stelle kompensiert.

Die im nordwestlichen Plangebiet angedachte Waldentwicklung als Teil einer Verbindung zweier vorhandener Waldflächen wurde bislang ebenfalls nicht umgesetzt. Die Fläche wird noch immer als Ackerfläche intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das im Landschaftsplan dargestellte Entwicklungsziel eines zusammenhängenden Waldes ist zwischenzeitlich durch das nördlich angrenzende Baugebiet ‚Heidegarten‘ unterbunden worden. Auch bei Aussparung des Flächenteils aus der aktuellen Planung ist aufgrund der notwendigen Waldabstandsflächen zur bestehenden und geplanten Bebauung keine flächig sinnvolle Waldentwicklung umzusetzen.

Da die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und zur Waldentwicklung bis heute nicht umgesetzt wurden bzw. sie an anderer Stelle ersetzt werden können und sich die Zielstellung der Gemeinde für diesen Bereich dementsprechend geändert hat, soll das Plangebiet in der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 für Wohnbauzwecke überplant werden. Diese Planung weicht damit von den Darstellungen des Landschaftsplanes ab. Daher wird die Gemeinde Rieseby den Landschaftsplan entsprechend ihrer neuen Zielsetzungen und Anforderungen zu einem späteren Zeitpunkt anpassen.

Aus den benannten Gründen kann der Verlust der Ackerfläche und die Verlegung der Ausgleichsfläche, als vertretbar angesehen werden. Eine Ortsbegehung und ein Vorgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich grundsätzlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist erfolgt, die vereinbarten Maßnahmen werden im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens umgesetzt.

1.3.3 Schutzverordnungen

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete liegen nordwestlich in einer Entfernung von 2,3 km bzw. westlich in einer Entfernung von 2,5 km (jeweils FFH 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ sowie EU-VSG 1423-491 „Schlei“). Aufgrund der großen Entfernungen und der zu erwartenden Wirkfaktoren ist nicht von Auswirkungen der Planung auf die Natura 2000-Gebiete auszugehen.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des großflächigen Naturparks „Schlei“ (§ 27 BNatSchG). Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet oder angrenzend dazu nicht vor.

Am westlichen Rand des Plangebietes verläuft eine Verbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein, die u.a. den Wald südwestlich des Plangebietes mit einem nördlich außerhalb gelegenen kleinen Wald verbindet und an diesem endet. Die Verbundachse umfasst westlich von Rieseby abgesehen von den Waldflächen bislang keine Flächen, die anderweitig naturschutzrechtlich geschützt sind. Im Plangebiet umfasst die Verbundachse eine intensiv genutzte Ackerfläche ohne besondere Lebensraumeignung. Vernetzende Strukturen sind abgesehen von einem grasdominierten Saumstreifen mit wenig Gehölzbewuchs innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. Nördlich angrenzend befinden sich wohnbaulich genutzte Grundstücke im Bereich der Verbundachse, sodass eine durchgängige Vernetzung der beiden Waldflächen an dieser Stelle nicht mehr umsetzbar ist. Entsprechend Kap. 4.1.1 des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II sind mit der Darstellung des Biotopverbundes keine Nutzungseinschränkungen verbunden. Ebenso besteht kein grundsätzliches Bauverbot.

Die Planung berücksichtigt den südwestlich angrenzenden Wald als Bestandteil des Biotopverbundes. Die Bauflächen halten ausreichende Abstände ein; zudem werden zwischen dem Wald und den Privatgrundstücken öffentliche Grünflächen festgesetzt, die als Puffer dienen und so Einschränkungen des Waldes als Lebensraum und Biotop vermeiden sollen. Westlich des Plangebietes ist im Zuge des B-Planes Nr. 20 als Ausgleichsmaßnahme bereits ein Gewässer entwickelt worden, dessen Randbereiche der natürlichen Entwicklung überlassen wurden. Aufgrund der bestehenden Nutzungen hat sich die Gemeinde entschieden, den baulich geprägten Siedlungsbereich vom Baugebiet ‚Heidegarten‘ nach Süden hin abzurunden. Weitere Maßnahmen, die der Biotopvernetzung dienen, sollen sinnvollerweise westlich des Siedlungsraumes fortgeführt werden. Eine nachhaltige Beeinträchtigung des Biotopverbundes ergibt sich durch die Umsetzung der Planung nicht. Die weitere Siedlungsentwicklung Riesebys wird sich in Richtung Süden bzw. Südosten konzentrieren, sodass westlich der Siedlung weitere Maßnahmen zur Biotopvernetzung durchgeführt werden können.

Geschützte Biotope sind mit den Knicks (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG) innerhalb und am Rand des Plangebietes vorhanden. Im westlichen und südöstlichen Nahbereich des Plangebietes befinden sich zudem Stillgewässer (§ 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG), die von den Planungen jedoch nicht betroffen sind. Weitere gesetzlich geschützte Biotope sind nicht bekannt. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält für das Plangebiet keine Darstellungen. Innerhalb des südwestlich angrenzenden Waldes werden zwei Kleingewässer dargestellt.

Innerhalb des Plangebiet sind in der Vergangenheit verschiedene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt worden. Zum einen handelt es sich um die Ausgleichsfläche des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Rieseby, die der natürlichen Sukzession überlassen werden soll. Zum anderen ist auf der überplanten Ackerfläche ein Ausgleichsknick angelegt worden, der in Nord-Süd-Ausrichtung mittig das Plangebiet quert. Weiterhin existiert eine Kompensationsfläche an der nordwestlichen Grenze des Plangebietes. In der Örtlichkeit sind Einzelbäume in einem von Gräsern dominierten Saumstreifen gepflanzt worden.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen