Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Der Untergrund besteht vor allem aus glazifluviatilen Schmelzwassersanden, die sich nach dem Abschmelzen der Gletscher in weiten Teilen Schwansens abgelagert haben. Westlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich das Geotop Os von Rieseby (Os 003). Oser sind wallartige Geländeerhebungen aus Sand und Kies, die sich aus Schmelzwassersedimenten der letzten Eiszeit entwickelt haben. Angrenzend an das Plangebiet ist keine charakteristische Ausprägung des Os erkennbar.
Das Plangebiet weist als Bodentyp entsprechend der Bodenübersichtskarte (Maßstab
1 : 250.000) eine Braunerde aus weichselzeitlichem Sand auf. Der Bodentyp ist in der Landschaft Schwansen weit verbreitet und nicht als seltener Boden einzuordnen. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden hoch und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben.
Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.
Das Gelände ist stark bewegt. Es steigt von ca. 22 m über NHN im Westen auf ca. 29 m über NHN. Zum Sönderbyer Weg hin fällt die Geländehöhe wieder auf ca. 26 m über NHN. Bis in das östliche Plangebiet, welches für die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen ist, fällt das Gelände moderat auf ca. 24 m über NHN ab.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung wird die ackerbauliche Nutzung im Plangebiet fortgeführt. Bodenversiegelungen würden nicht erfolgen. Die Sukzessionsfläche würde ebenfalls nicht überplant und an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Auswirkung der Planung
Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:
- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.
Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.
Versiegelung
Im Zuge der Planung werden Versiegelungen im Bereich einer bislang unversiegelten Ackerfläche sowie einer bislang als Ausgleichsfläche dienenden Ruderalflur vorgenommen. Der Bebauungsplan sieht die nachfolgend genannten Flächennutzungen und deren aus dem Plan ermittelten Flächengrößen vor:
Allgemeines Wohngebiet | ca. 38.895 m² |
Öffentliche Verkehrsflächen | ca. 5.99 m² |
Öffentliche Parkplätze | ca. 435 m² |
Private Verkehrsflächen | ca. 115 m² |
Fuß- und Radwege | ca. 655 m² |
Öffentliche Grünflächen | ca. 8.145 m² |
Private Grünflächen | ca. 2.440 m² |
Müllsammelstelle | ca. 25 m² |
Transformatorenstationen | ca. 45 m² |
Regenrückhaltebecken | ca. 1.780 m² |
Regensickerbecken | ca. 2.950 m² |
Regensickermulden | ca. 365 m² |
Flächen für die Landwirtschaft | ca. 400 m² |
Im Plangebiet ist im Wesentlichen die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen. Für die einzelnen Baufelder werden entsprechend der vorgesehenen Bebauung und der Flächenzuschnitte unterschiedliche Grundflächenzahlen festgesetzt:
Die Baufelder 1 bis 5 sollen künftig für die Errichtung von kleinteiligem Wohnraum zur Verfügung stehen. Daher wird die GRZ für diese Flächen mit 0,4 (= 40 %) festgesetzt. Diese überbaubare Grundfläche darf z.B. für Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 BauNVO und im Baufeld 1 um bis zu 100 % überschritten werden. Dadurch ergibt sich für diese Flächen eine maximale Versiegelung von 60 % bzw. 80 % der Fläche.
Ein Großteil der Flächen (Baufelder 6-11 und 13) wird als Allgemeines Wohngebiet mit einer ortstypischen GRZ von 0,3 (= 30 %) festgesetzt. Bei einer zulässigen Überschreitung um 50 % können maximal 45 % der Fläche versiegelt werden.
In den Baufeldern 12 und 14 wird eine GRZ von 0,35 (= 35 %) festgesetzt. Dies ist durch die Einhaltung des Waldabstandes bedingt, wodurch die Grundstücke in ihrer baulichen Nutzung eingeschränkt werden. Für Nebenanlagen und Zufahrten ist eine Überschreitung von 50 % zulässig, sodass maximal 52,5 % der Fläche versiegelt werden dürfen.
Innerhalb des Plangebietes werden neue öffentliche Verkehrsflächen entstehen, die als vollversiegelte Flächen in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt werden. Lediglich im Bereich des Sönderbyer Weges sind bereits Versiegelungen vorhanden, die nicht weiter zu berücksichtigen sind. Neben der öffentlichen Straßenverkehrsfläche werden im Plangebiet auch Fuß- und Radwege, eine private Verkehrsfläche sowie öffentliche Parkplätze hergestellt. Diese werden in der Bilanzierung ebenfalls als vollversiegelt berücksichtigt.
Eine im zentralen Plangebiet notwendige Müllsammelstelle sowie zwei Flächen für Transformatorenstationen werden ebenfalls als vollversiegelte Flächen berücksichtigt. Im westlichen Plangebiet entsteht ein Regensickerbecken, welches aufgrund seiner Bauweise im Zuge der Bilanzierung nicht weiter berücksichtigt wird. Gleiches gilt für die neu herzustellenden Sickermulden, die als flache Gräben ohne Befestigungen hergestellt werden. Das Regenrückhaltebecken, in dem Teilversiegelungen vorgenommen werden, wird näherungsweise mit einer Versiegelungsrate von 20 % berücksichtigt.
Insgesamt werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ca. 27.585 m² Neuversiegelung zulässig:
| Gesamtfläche | Versiegelung |
Allg. Wohngebiet GRZ 0,30 (45 %) | 23.390 m² | 10.526 m² |
Allg. Wohngebiet GRZ 0,35 (52,5 %) | 2.135 m² | 1.121 m² |
Allg. Wohngebiet GRZ 0,40 (60 %) | 9.065 m² | 5.439 m² |
Allg. Wohngebiet GRZ 0,40 (80%) | 4.310 m² | 3.448 m² |
Öffentl. Verkehrsfläche neu (100 %) | 5.420 m² | 5.420 m² |
Private Verkehrsfläche (100 %) | 115 m² | 115 m² |
Fuß- und Radwege (100 %) | 655 m² | 655 m² |
Öffentl. Parkplätze (100 %) | 435 m² | 435 m² |
Müllsammelplatz (100 %) | 25 m² | 25 m² |
Trafostationen (100 %) | 45 m² | 45 m² |
Regenrückhaltebecken (20 %) | 1.780 m² | 356 m² |
| Gesamtversiegelung = | 27.585 m² |
Die abschließende Ausgleichsbilanzierung erfolgt in Kapitel 3.2.
Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung mit einer hohen Erheblichkeit einzustufen. Die Fläche wird bislang als Acker genutzt bzw. dient als Ausgleichsfläche. Seltene Bodenarten liegen nicht vor. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.