Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich Heidegarten" der Gemeinde Rieseby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Die Planbereichsfläche ist derzeit überwiegend als Acker in landwirtschaftlicher Nutzung. Die Fläche liegt südlich der bebauten Ortschaft Rieseby. Ein ca. 6.600 m² großer Teilbereich des Plangebietes ist als Ausgleichsfläche für das Baugebiet ‚Hofkamp‘ (B-Plan Nr. 12) gewidmet.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die bisherige landwirtschaftliche Nutzung als Acker fortgeführt. Die Ausgleichsfläche für den B-Plan Nr. 12 würde nicht beansprucht werden und könnte weiterhin der natürlichen Entwicklung überlassen werden.

Auswirkungen der Planung

Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Wohngebiet, Verkehrsflächen, Müllsammelfläche, Trafostationen, Flächen zur Regenwasserbeseitigung) wird die Umnutzung von landwirtschaftlicher Nutzfläche zu einem neuen Wohngebiet möglich. Hierfür wird der Acker dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen. Zusätzlich wird eine bestehende Ausgleichsfläche beansprucht. Der Ausgleich für den B-Plan Nr. 12 wird künftig an anderer Stelle erbracht.

Es wird insgesamt ein hoher Flächenverlust durch die Planung verursacht. Rieseby hat als Gemeinde mit überörtlicher Versorgungsfunktion unter anderem die Aufgabe, Bauland zur Verfügung zu stellen und hierfür Flächen bereitzustellen. Die gute dörfliche Infrastruktur sichert die langfristige Nachfrage nach unterschiedlichen Wohnformen im Ort. Aufgrund dessen sollen nun weitere Flächen im Außenbereich erschlossen werden, die neben den klassischen Einzel- und Doppelhäusern auch Bereiche für Mietwohnungen schaffen. Durch die Bereitstellung größerer Baugebiete in den zentralen Orten kann ggf. die übermäßige Entwicklung kleinerer Orte in der Umgebung verringert werden und so dort übermäßige Eingriffe in Grund und Boden minimieren.

Größe des Geltungsbereiches: ca. 62.240 m²

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche: ca. 53.455 m²

Gewinn von Wohnbauflächen: ca. 38.895 m²

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind durch den Verlust landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Ausgleichsfläche gegeben und mit einer hohen Erheblichkeit zu bewerten. Dieser Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an neuen Wohnbauflächen begründet und im Rahmen der gemeindlichen Entwicklung nicht vermeidbar.

2.1.4 Schutzgut Boden

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Der Untergrund besteht vor allem aus glazifluviatilen Schmelzwassersanden, die sich nach dem Abschmelzen der Gletscher in weiten Teilen Schwansens abgelagert haben. Westlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich das Geotop Os von Rieseby (Os 003). Oser sind wallartige Geländeerhebungen aus Sand und Kies, die sich aus Schmelzwassersedimenten der letzten Eiszeit entwickelt haben. Angrenzend an das Plangebiet ist keine charakteristische Ausprägung des Os erkennbar.

Das Plangebiet weist als Bodentyp entsprechend der Bodenübersichtskarte (Maßstab 1 : 250.000) eine Braunerde aus weichselzeitlichem Sand auf. Der Bodentyp ist in der Landschaft Schwansen weit verbreitet und nicht als seltener Boden einzuordnen. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden hoch und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Gelände ist stark bewegt. Es steigt von ca. 22 m über NHN im Westen auf ca. 29 m über NHN. Zum Sönderbyer Weg hin fällt die Geländehöhe wieder auf ca. 26 m über NHN. Bis in das östliche Plangebiet, welches für die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen ist, fällt das Gelände moderat auf ca. 24 m über NHN ab.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die ackerbauliche Nutzung im Plangebiet fortgeführt. Bodenversiegelungen würden nicht erfolgen. Die Sukzessionsfläche würde ebenfalls nicht überplant und an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Auswirkung der Planung

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:

  • Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
  • Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
  • Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
  • Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelung

Im Zuge der Planung werden Versiegelungen im Bereich einer bislang unversiegelten Ackerfläche sowie einer bislang als Ausgleichsfläche dienenden Ruderalflur vorgenommen. Der Bebauungsplan sieht die nachfolgend genannten Flächennutzungen und deren aus dem Plan ermittelten Flächengrößen vor:

Allgemeines Wohngebietca. 38.895 m²
Öffentliche Verkehrsflächenca. 5.99 m²
Öffentliche Parkplätzeca. 435 m²
Private Verkehrsflächenca. 115 m²
Fuß- und Radwegeca. 655 m²
Öffentliche Grünflächenca. 8.145 m²
Private Grünflächenca. 2.440 m²
Müllsammelstelleca. 25 m²
Transformatorenstationenca. 45 m²
Regenrückhaltebeckenca. 1.780 m²
Regensickerbecken ca. 2.950 m²
Regensickermuldenca. 365 m²
Flächen für die Landwirtschaftca. 400 m²

Im Plangebiet ist im Wesentlichen die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen. Für die einzelnen Baufelder werden entsprechend der vorgesehenen Bebauung und der Flächenzuschnitte unterschiedliche Grundflächenzahlen festgesetzt:

Die Baufelder 1 bis 5 sollen künftig für die Errichtung von kleinteiligem Wohnraum zur Verfügung stehen. Daher wird die GRZ für diese Flächen mit 0,4 (= 40 %) festgesetzt. Diese überbaubare Grundfläche darf z.B. für Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 BauNVO und im Baufeld 1 um bis zu 100 % überschritten werden. Dadurch ergibt sich für diese Flächen eine maximale Versiegelung von 60 % bzw. 80 % der Fläche.

Ein Großteil der Flächen (Baufelder 6-11 und 13) wird als Allgemeines Wohngebiet mit einer ortstypischen GRZ von 0,3 (= 30 %) festgesetzt. Bei einer zulässigen Überschreitung um 50 % können maximal 45 % der Fläche versiegelt werden.

In den Baufeldern 12 und 14 wird eine GRZ von 0,35 (= 35 %) festgesetzt. Dies ist durch die Einhaltung des Waldabstandes bedingt, wodurch die Grundstücke in ihrer baulichen Nutzung eingeschränkt werden. Für Nebenanlagen und Zufahrten ist eine Überschreitung von 50 % zulässig, sodass maximal 52,5 % der Fläche versiegelt werden dürfen.

Innerhalb des Plangebietes werden neue öffentliche Verkehrsflächen entstehen, die als vollversiegelte Flächen in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt werden. Lediglich im Bereich des Sönderbyer Weges sind bereits Versiegelungen vorhanden, die nicht weiter zu berücksichtigen sind. Neben der öffentlichen Straßenverkehrsfläche werden im Plangebiet auch Fuß- und Radwege, eine private Verkehrsfläche sowie öffentliche Parkplätze hergestellt. Diese werden in der Bilanzierung ebenfalls als vollversiegelt berücksichtigt.

Eine im zentralen Plangebiet notwendige Müllsammelstelle sowie zwei Flächen für Transformatorenstationen werden ebenfalls als vollversiegelte Flächen berücksichtigt. Im westlichen Plangebiet entsteht ein Regensickerbecken, welches aufgrund seiner Bauweise im Zuge der Bilanzierung nicht weiter berücksichtigt wird. Gleiches gilt für die neu herzustellenden Sickermulden, die als flache Gräben ohne Befestigungen hergestellt werden. Das Regenrückhaltebecken, in dem Teilversiegelungen vorgenommen werden, wird näherungsweise mit einer Versiegelungsrate von 20 % berücksichtigt.

Insgesamt werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ca. 27.585 m² Neuversiegelung zulässig:

GesamtflächeVersiegelung
Allg. Wohngebiet GRZ 0,30 (45 %)23.390 m²10.526 m²
Allg. Wohngebiet GRZ 0,35 (52,5 %)2.135 m²1.121 m²
Allg. Wohngebiet GRZ 0,40 (60 %)9.065 m²5.439 m²
Allg. Wohngebiet GRZ 0,40 (80%)4.310 m²3.448 m²
Öffentl. Verkehrsfläche neu (100 %)5.420 m²5.420 m²
Private Verkehrsfläche (100 %)115 m²115 m²
Fuß- und Radwege (100 %)655 m²655 m²
Öffentl. Parkplätze (100 %)435 m²435 m²
Müllsammelplatz (100 %)25 m²25 m²
Trafostationen (100 %)45 m²45 m²
Regenrückhaltebecken (20 %)1.780 m²356 m²
Gesamtversiegelung =27.585 m²

Die abschließende Ausgleichsbilanzierung erfolgt in Kapitel 3.2.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung mit einer hohen Erheblichkeit einzustufen. Die Fläche wird bislang als Acker genutzt bzw. dient als Ausgleichsfläche. Seltene Bodenarten liegen nicht vor. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind mit dem Vorflutgraben (Graben IIc) im südwestlichen Plangebiet vorhanden. In den Graben wird u.a. das im nördlich gelegenen Wohngebiet ‚Heidegarten‘ anfallende Niederschlagswasser eingeleitet. Weitere Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der sandigen Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet gemäß den Informationen der Bodenübersichtskarte als hoch einzustufen. Konkrete Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet jedoch nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich als Acker genutzt. Anfallendes Niederschlagswasser würde auf den sandigen Böden versickern und für eine hohe Grundwasserneubildungsrate sorgen. Voraussichtlich würden Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Rahmen der konventionellen landwirtschaftlichen Nutzung verwendet, die die Qualität des Grundwassers beeinflussen. Die Ausgleichsfläche bliebe mit ihren Vegetationsstrukturen bestehen, die sich positiv auf die Verdunstung auswirken. Insgesamt würden sich keine Änderungen des Wasserhaushalts ergeben.

Auswirkung der Planung

Durch die geplante bauliche Nutzung der bisherigen Ackerfläche kommt es zu einer deutlichen Erhöhung des Oberflächenabflusses, da große Teile der Flächen versiegelt werden. Im Rahmen des Planverfahrens wurde ein Konzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser entsprechend dem Erlass A-RW1 des LfU-SH durch die Ingenieurgesellschaft Possel und Partner aus Kiel (Februar 2023) ausgearbeitet. Die Untersuchung liegt den Planunterlagen als Anlage bei. Sie kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Das anfallende Niederschlagswasser des öffentlichen Straßenraumes wird über Versickerungs- und Verdunstungsmulden innerhalb der festgesetzten Grünflächen 'Bürgerpark' versickert bzw. in ein Regensickerbecken im Westen und ein Rückhaltebecken im äußersten Südosten geleitet. Vor dort erfolgt die dosierte Ableitung an den im Osten gelegenen Vorfluter. Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wurde mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt. Das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser soll auf den Baugrundstücken durch geeignete Vorkehrungen (z.B. Versickerungsmulden, -gräben oder -schächte) direkt versickert werden. Durch eine Baugrunduntersuchung wurde die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens nachgewiesen.

Zur Minderung der Oberflächenversiegelung und des damit verbundenen Oberflächenabflusses sind Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen. Eine entsprechende Festsetzung wird im Text (Teil B) getroffen.

Gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung können sich durch die Planung auch positive Effekte auf die Qualität des Grundwassers ergeben, wenn die flächige Zufuhr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln eingestellt wird.

Der Vorflutgraben des Wasser- und Bodenverbandes Koseler Au im südwestlichen Plangebiet wird erhalten und mit den entsprechenden Abständen (Unterhaltungsstreifen) berücksichtigt. Weitere Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser können aufgrund der vorgesehenen Versiegelung grundsätzlich mit einer hohen Erheblichkeit eingestuft werden. Eine Minderung erfolgt durch die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Privatgrundstücken bzw. über die Ableitung durch offene Mulden in zwei Regenrückhaltebecken, in denen zusätzlich eine Teilversickerung und -verdunstung erfolgt. Der im Plangebiet gelegene Vorflutgraben wird nicht beeinträchtigt.