Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich Heidegarten" der Gemeinde Rieseby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021

Die Gemeinde Rieseby wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2021 als 'Ländlicher Raum' eingestuft. Sie befindet sich im 10 km-Umkreis um das Mittelzentrum Eckernförde sowie in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III, 2000

Der Regionalplan für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde 2000) weist der Gemeinde Rieseby eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen zu. Diese Gemeinden sollen sich unterhalb der Ebene der ländlichen Zentralorte stärker entwickeln als die anderen nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinden. Die Leistungsfähigkeit der zentralen Orte soll dabei gewahrt bleiben.

Der Entwurf des Regionalplanes für den neuen Planungsraum II (2023) weist der Gemeinde Rieseby weiterhin eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen zu. Diese Gemeinden sind im Planungsraum ergänzende Schwerpunkte für Wohnungsbau und Gewerbe.

Weiterhin grenzt das Plangebiet an ein Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft sowie an ein Vorbehaltsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe.

In der Teilfortschreibung des Regionalplanes zum Thema Windenergie an Land (2020) befindet sich das nächstgelegene Vorranggebiet für Windenergieanlagen PR2_RDE_301 in einem Abstand von mind. 1,5 km südlich und das Gebiet PR2_RDE_009 mind. 3,4 km östlich des Plangebietes.

Die nächstgelegene bestehende Windenergieanlage befindet sich ca. 3,6 km südlich des Plangebietes.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Rieseby stellt das Plangebiet in seiner Ursprungsfassung aus dem Jahr 1974 als Fläche für die Landwirtschaft dar.

In der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, die ursprünglich parallel zu diesem Bebauungsplan aufgestellt wurde, inzwischen aber bereits genehmigt ist, wird das Plangebiet als Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt. Inhaltlich entwickelt sich der Bebauungsplan demnach aus den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes.