Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich Heidegarten" der Gemeinde Rieseby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Bestehende Bebauungspläne

Im Nordosten den Plangebietes befindet sich auf dem Flurstück 4/27 eine im Bebauungsplan Nr. 12 überplante und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzte Fläche, die im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens zu einem Allgemeinen Wohngebiet überplant wird.

Bezüglich dieses Teilbereiches werden die gültigen Festsetzungen des B-Planes Nr. 12 durch die Festsetzungen des B-Planes Nr. 26 ersetzt.

1.4.5 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

In den Karten 1 und 2 des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II (2020) sind für das Plangebiet keine Darstellungen enthalten.

Nach Karte 3 liegt das Plangebiet in einem Gebiet mit oberflächennahen Rohstoffen. Westlich angrenzend befindet sich das Geotop Os 003 (Oser/Wallberg).

1.4.6 Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Gemeinde Rieseby ist der Osten des Plangebietes als Fläche für die Siedlungsentwicklung dargestellt (beidseitig des Sönderbyer Weges). Westlich angrenzend ist eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorhanden. Diese Darstellung diente der Vorbereitung möglicher zukünftiger Maßnahmen als Vorsorgeflächen für Renaturierungsmaßnahmen. Konkrete Vorgaben wurden nicht getroffen. Maßnahmen wurden bis heute nicht entwickelt und umgesetzt. Die Fläche wird noch immer als Ackerfläche intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die Darstellung ist charakteristisch für die Landschaftspläne aus den 1990er Jahren. Zu dieser Zeit wurden Ausgleichsflächen für die Siedlungsentwicklung typischerweise unmittelbar angrenzend an den zu bebauenden Flächen entwickelt. Der Landschaftsplan der Gemeinde Rieseby bereitet dieses Vorgehen vor. In der jüngeren Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Ausweisung von Ausgleichsflächen unmittelbar angrenzend an die Wohnbebauung zum einen die Siedlungsentwicklung einschränkt und zum anderen häufig auch dazu führt, dass aufgrund nicht zulässiger Nutzungen vonseiten der Privatgrundstücke das Entwicklungsziel der Ausgleichsflächen nicht adäquat erfüllt wird. Von der Ausweisung von Ausgleichsflächen unmittelbar angrenzend an ein Baugebiet wird dementsprechend heute i.d.R. abgesehen.

Eine weitere Maßnahmenfläche befindet sich im Nordosten des Plangeltungsbereiches. Diese Ausgleichsfläche wurde im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 12 festgesetzt und angelegt. Weiterhin werden der westlich angrenzende Wald und der nördlich vorhandene Knick im Landschaftsplan dargestellt. Nördlich des Waldes ist eine Fläche als mögliche Waldentwicklungsfläche gekennzeichnet.

Die überwiegenden Flächen des Planbereiches liegen außerhalb der damals dargestellten Grenzen der Siedlungsentwicklung.

Weiterhin sind zahlreiche überpflügte Hügelgräber als archäologische Denkmale auf der Fläche gekennzeichnet.

Durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes ergibt sich eine Abweichung von den Darstellungen des Landschaftsplanes. In der Gemeinde besteht eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Es handelt sich bei der nun überplanten Fläche um eine Ackerfläche und um eine Ausgleichsfläche, die jeweils an schon vorhandene Wohnbebauung grenzen. Die Ackerfläche hat aufgrund ihrer intensiven Nutzung nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für verschiedene Tierarten. Eine Bebauung dieser Fläche führt zu der Erweiterung der nördlich und östlich angrenzenden Wohngebiete.

Die ebenfalls überplante Ausgleichsfläche des B-Planes Nr. 12 hätte seit ca. 26 Jahren der Sukzession überlassen werden sollen. Augenscheinlich werden Teile der Fläche stetig genutzt und gepflegt, sodass sich insgesamt kein Zustand eingestellt hat, der nach Jahrzehnten der natürlichen Entwicklung zu erwarten wäre. Die Fläche würde bei einem Erhalt künftig vollständig innerhalb der Wohnbebauung Riesebys liegen, wodurch weitere Störungen und eine geringe Lebensraumeignung zu erwarten sind. Die Ausgleichsfläche wird daher umgewidmet und unter Berücksichtigung der potenziellen Entwicklungszeit an anderer Stelle kompensiert.

Die im nordwestlichen Plangebiet angedachte Waldentwicklung als Teil einer Verbindung zweier vorhandener Waldflächen wurde bislang ebenfalls nicht umgesetzt. Die Fläche wird noch immer als Ackerfläche intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das im Landschaftsplan dargestellte Entwicklungsziel eines zusammenhängenden Waldes ist zwischenzeitlich durch das nördlich angrenzende Baugebiet 'Heidegarten' unterbunden worden. Auch bei Aussparung des Flächenteils aus der aktuellen Planung ist aufgrund der notwendigen Waldabstandsflächen zur bestehenden und geplanten Bebauung keine flächig sinnvolle Waldentwicklung umzusetzen.

Da die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und zur Waldentwicklung bis heute nicht umgesetzt wurden bzw. sie an anderer Stelle ersetzt werden können und sich die Zielstellung der Gemeinde für diesen Bereich dementsprechend geändert hat, soll das Plangebiet in der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 für Wohnbauzwecke überplant werden. Diese Planung weicht damit von den Darstellungen des Landschaftsplanes ab. Daher wird die Gemeinde Rieseby den Landschaftsplan entsprechend ihrer neuen Zielsetzungen und Anforderungen zu einem späteren Zeitpunkt anpassen.

Aus den benannten Gründen kann der Verlust der Ackerfläche und die Verlegung der Ausgleichsfläche, als vertretbar angesehen werden. Eine Ortsbegehung und ein Vorgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich grundsätzlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist erfolgt, die vereinbarten Maßnahmen werden im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens umgesetzt.