Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich Heidegarten" der Gemeinde Rieseby

Textliche Festsetzungen

6. BAUWEISE, ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

6.1 Die festgesetzte Baugrenze des in der Planzeichnung festgesetzten Baufeldes Nr. 1 darf in Richtung der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen im Westen durch ebenerdige Terrassen, Balkone und Vorbauten um bis zu 1,50 m überschritten werden.

7. VON DER BEBAUUNG FREIZUHALTENDE FLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB)

7.1 Innerhalb der Sichtdreiecke sind bauliche Anlagen und Bepflanzungen nur bis zu einer Höhe von 0,80 m Höhe ab Fahrbahnoberkante zulässig. Ausgenommen sind Einzelbäume mit einer Kronen- ansatzhöhe von über 2,50 m.

8. PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN, MAßNAHMEN UND FLÄCHEN FÜR MAẞNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LAND- SCHAFT (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB)

8.1 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als 'zu erhaltend' festgesetzten Knicks sind dauer- haft zu sichern. Alle Maßnahmen, die den Fortbestand gefährden, wie Verdichtung des Bodens, Eingriffe in den Wurzelraum und Grundwasserabsenkung, sind zu unterlassen. Pflegemaßnahmen an den Knicks sind im gesetzlichen Rahmen zulässig.

8.2 Auf den Baugrundstücken ist entlang der zu erhaltenden Knicks ein Streifen von mind. 3,00 m zum Knickfuß von sämtlichen baulichen Anlagen freizuhalten.

8.3 Auf den Knicks ist das Bepflanzen mit Ziergehölzen und das Befestigen der Wallflanken nicht zulässig.

8.4 Auf jedem Baugrundstück ist mind. ein standortgerechter Laubbaum, Pflanzqualität Hochstamm, Stammumfang mind. 16 cm bzw. ein Obstbaum, Pflanzqualität Hochstamm, Stammumfang mind. 10 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.

8.5 Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist durch geeignete Vorkehrungen (z.B. Versickerungsmulden, -gräben, -schächte) auf den Baugrundstücken zu versickern.

8.6 Stellplätze, Zufahrten und öffentliche Parkplätze sind mit wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen (z.B. Schotterrasen, Betongrassteine, Pflaster).

8.7 Für die Beleuchtung der Verkehrsflächen sind fledermaus- und insektenfreundliche Leuchtmittel mit ausschließlich warm-weißen Licht bis maximal 3.000 Kelvin und geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.

8.8 Zur Kompensation werden dem B-Plan Nr. 26 folgende Flächen zugeordnet:

  • 24.058 m² auf Flurstück 69/37 der Flur 2, Gemarkung Basdorf, Gemeinde Rieseby, Kreis Rendsburg-Eckernförde (AZ. 67.20-35-Rieseby-5 Flächenpool "An der Petribek")
  • 78 m Knick auf Flurstück 13/1, Flur 1, Gemarkung Grande, Gemeinde Grande, Kreis Stormarn
  • 214 m Knick auf Flurstück 26/1, Flur 1, Gemarkung Grande, Gemeinde Grande, Kreis Stormarn
  • 373 m Knick auf Flurstück 21/2, Flur 6, Gemarkung Grande, Gemeinde Grande, Kreis Stormarn
  • 90 m Knick auf Flurstück 69/37, Flur 2, Gemarkung Basdorf, Gemeinde Rieseby, Kreis Rendsburg-Eckernförde